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Inhalt der Ausgabe 05/2014

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Reiseleistungen gegenüber schulischen Einrichtungen und Vereinen +++ Leistungsort bei Hotelverpflegung im Ausland und steuerfreier Eintrittskartenkauf durch Reisebüro +++ Formale Anforderungen bei der Rechnungserstellung +++ Belgien schafft Margensteuer auf Drittlandsreisen ab +++ Sturz aus Hängematte als allgemeines Lebensrisiko +++ Raupen-Befall an sich kein Reisemangel +++ Reisepreisminderung nur ab Mängelanzeige +++ Auslegung von Versicherungsbedingungen aus Sicht des Versicherungsnehmers +++ Anfangsverdacht eines Betrugs bei Nichtaufklärung +++ Geltendmachung von Ausgleichsleistungen und Regelverjährung +++ Unzulässigkeit beliebiger Flug- bzw. Flugzeitenänderung durch die Fluggesellschaft +++

Steuern

Endgültig Schluss mit der Restaurationsdoppelbesteuerung!

Erinnern Sie sich noch daran, wann Sie das erste Mal in Ihrem tourismussteuerinteressierten Leben auf die Doppelbesteuerung von Restaurationsleistungen im B2B-Reisegeschäft gestoßen sind? Es dürfte frühestens Ende 1998, vermutlich sogar erst deutlich später gewesen sein, zu einem Zeitpunkt also, wo das volle Ausmaß der damaligen Gesetzesänderung den ersten Branchenexperten bewusst geworden war: Diese Gesetzesänderung machte mit Wirkung zum 27.6.1998 aus der Restaurationsleistung eine sonstige Leistung mit einem Leistungsort im Inland – statt wie zuvor eine Lieferung anzunehmen, deren Leistungsort dadurch bestimmt war, wo die Verfügungsmacht verschafft wurde, wo also national oder international der Verzehr stattfand.

Das „Schweizer Modell“ – Zu viele Risiken?

Letztmalig in SRTour 1/2014 S. 6 ff. wurde das „Schweizer Modell“ zur Vermeidung der Margensteuerpflicht für den Vertrieb von Reiseleistungen im Gemeinschaftsgebiet dargestellt. Seit über 34 Jahren haben reiseveranstaltende Unternehmen mit dieser Gestaltungsform erhebliche Steuerbelastungen vermeiden können. Andererseits bemüht sich vor allem die EU-Kommission seit Jahren, insoweit Ungleichmäßigkeiten im Wettbewerb zu Unternehmen mit Sitz in Drittländern außer Kraft zu setzen – bislang vergeblich.

Kombifahrt mit Schiffen als einheitliche Personenbeförderungsleistung

Obwohl sich die Steuerrechtsprechung seit Jahrzehnten einig ist, dass die Personenbeförderung an Bord von Schiffen mit den Nebenleistungen wie Restauration, Unterhaltung und ggf. Übernachtung als einheitliche Personenbeförderungsleistung zu qualifizieren ist, greifen Betriebsprüfer diese Grundsatzfrage hin und wieder gern auf.

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung des Hoteleinkaufs – Aussetzung der Vollziehung

Anfang April erreichte uns – wir sind ein mittelständisch geprägtes Unternehmen der Busbranche – ein Verbands- Informationsschreiben. Darin wurde auch kurz über das Thema gewerbesteuerliche Hinzurechnung des Hoteleinkaufs berichtet. Genannt werden eine Verfügung aus NRW vom 25.9.2013 und ein beim FG Münster anhängiges Musterverfahren. Des Weiteren wird mitgeteilt, dass eine Aussetzung der Vollziehung nicht gewährt wird. Dies hat uns als SRTour-Leser überrascht, hatten wir doch etwas anderes in Erinnerung. Was ist denn jetzt richtig?

Recht

Urlaubslärm und Reisemangel

„Musik wird als störend oft empfunden, dieweil sie mit Geräusch verbunden“ – wusste schon Wilhelm Busch. Auch die Urlaubsreise wird gelegentlich durch Musik und andere Lärmquellen beeinträchtigt. Jedoch kann es schwierig sein, die Schwelle zum Gewährleistungsanspruch zu finden und daraus abgeleitete Ansprüche gerichtlich nachzuweisen und durchzusetzen.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2014.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 5 / 2014
Veröffentlicht: 2014-05-14
 

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