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Inhalt der Ausgabe 05/2018

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer +++ Neue Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter +++ Steuererlass für grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr (§ 26 Abs. 3 UStG) +++ Trotz PayPal-Käuferschutz Zahlungspflicht des Käufers +++ Pass-/Visa-Informationspflichten noch während der Reiseabwicklung? +++ Keine Kleiderordnung in Reiseausschreibung – Minderung +++ Reiseabsage wegen Hinflug-Annullierung: Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit +++ Keine Anrechnung von Ausgleichszahlungen auf Schadenersatz +++ Beförderungsverweigerung wegen Ermessensfehlers des Flugkapitäns führt zu Schadenersatzanspruch +++ Flugpreiserstattung nach Ticketstorno kann ausgeschlossen werden+++ Datenschutz-Grundverordnung: Was ändert sich bei der Auftragsverarbeitung? +++ Zukunftsstudie 2025: Digitalisierung und Flexibilität im Travel Management +++

Steuern

BP-Erfahrung Reverse Charge: USLO-Datenbestand kritisch zu bewerten

Als auf skandinavische und andere Zielgebiete rund um die Ostsee spezialisierter Reiseveranstalter sind wir unlängst mit BP- Feststellungen zum Reverse Charge betreffend unseren Reisevorleistungseinkauf überrascht worden. Der Prüfer will nun auf der Basis seiner USLO-Datensätze (Was ist das eigentlich genau?) und der Tatsache, dass im Zielgebiet augenscheinlich keine Umsatzsteuer abgeführt worden ist – das ergibt sich auch so aus unseren Eingangsrechnungen, die teils einen Reverse-Charge-Vermerk enthalten, meistens aber nicht – in jedem Fall bei uns Reverse-Charge-Umsatzsteuer erheben, und zwar zum Regelsatz von 19%. Das kann doch nicht richtig sein, oder?

Steuerpflichtige Verkaufsaufschläge der Reiseveranstalter

Mehrfach wurde berichtet, dass ein Musterverfahren der Versicherungs- und Tourismuswirtschaft zur Versicherungsteuerpflicht von Verkaufsaufschlägen der Reiseveranstalter rechtshängig war und vom BFH abschlägig entschieden worden ist (BFH-Urteil v. 7.12.2016, Az.: R 1/15; zuletzt Henkel, SRTour 05/2017 S. 10 ff.). Danach kann in Fällen, in denen nicht der Versicherer, sondern der Versicherungsnehmer (der Reiseveranstalter) die Versicherung vermarktet und der Versicherungsschutz den Kunden des Versicherungsnehmers (den Reisenden) zugute kommt, das Versicherungsentgelt dem gesamten, den Kunden in Rechnung gestellten Verkaufspreis des Reiseveranstalters entsprechen.

Begrenzte Änderungsmöglichkeiten bei Liebhaberei

Die Änderung von Steuerbescheiden, die wegen Liebhaberei bei einer Ferienwohnung vorläufig ergangen waren, ist zulasten des Steuerpflichtigen nicht mehr möglich, wenn alle für die Beurteilung notwendigen Tatsachen schon seit mehreren Jahren festgestanden haben – so entschied kürzlich das FG Münster.

Recht

Haftung des Luftverkehrsunternehmens für Verletzung des Flugpassagiers

Zur ordnungsgemäßen (und vertragsgemäßen) Flugdurchführung gehört nicht nur, den Passagier und sein Gepäck möglichst pünktlich von A nach B zu befördern, sondern auch, dass der Passagier während der Luftbeförderung keine (flugbedingten) Verletzungen erleidet. Nun sollte man meinen, dass ohne Weiteres die Fluggesellschaft auf Schadensersatz haftet, wenn ein Passagier auf einem Flug dann doch verletzt wird – dass dies doch so einfach nicht ist, zeigt eine aktuelle BGH-Entscheidung.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2018.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 5 / 2018
Veröffentlicht: 2018-05-09
 

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