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Inhalt der Ausgabe 06/2016

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Aufwendungen für Golfturnierreihe als Betriebsausgaben +++ BFH billigt Luftverkehrsteuer +++ Erstattungspflicht für Rechtsanwalts-Kosten +++ AGB-Klausel zur Flugscheinkorrektur +++ Familienzimmer für 4 Personen muss auch 4 Schlafgelegenheiten haben +++ Rückflugverspätung um 24 Stunden – Schadensersatz +++ Lesbarkeit von Sternchen-Hinweisen +++ Kein Schadensersatz für Sturz im historischen Gebäude +++

Steuern

Betriebsveranstaltungen: Abgrenzung von abzugsfähigen und lohnsteuerfreien Veranstaltungen

Veranstaltungen, die Unternehmer unter Beteiligung ihrer Mitarbeiter organisieren, finden seit jeher ein besonderes Interesse der Finanzverwaltung, und zwar sowohl aus der Sicht ihrer steuerlichen Absetzbarkeit als auch mit der Frage, ob durch die Mitarbeiterbeteiligung Abzugssteuern realisiert werden können. Die Neuregelung der steuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen mit § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG zum 1.1.2015 hat – mit Ausnahme der Umwandlung der 110-€-Freigrenze in einen Freibetrag – keine Fortschritte gebracht, so dass diese Fragen auch weiterhin die Finanzgerichte beschäftigen werden (vgl. Strohner, SRTour 03/2015 S. 14 ff.).

Trennung von B2C- und B2B-Umsätzen in der Touristik

Touristische Leistungen bestehen i.d.R. aus sonstigen Leistungen wie Beförderung, Unterbringung oder Reiseleitung und deren Vermittlung. Die umsatzsteuerlichen Folgen unterscheiden sich nicht nur in Abhängigkeit von der konkreten Leistungsart, sondern z.T. auch danach, durch wen (Reiseveranstalter, Vermittler oder Leistungsträger) und an wen (Privat- oder Firmenkunden) die Leistungen erbracht werden.

Pflicht zur Rechnungsausstellung bei Buchung über Secret Escapes

Frage: Unsere Geschäftsreisen buchen wir seit dem letzten Jahr immer wieder auch über Secret Escapes, einen UK Shopping Club, der nach eigenen Angaben für seine Mitglieder exklusive Angebote für handverlesene Hotels und Reisen in Deutschland und im Ausland mit nicht unbeachtlichem Preisnachlass buchbar macht. Ganz augenscheinlich handelt Secret Escapes hierbei als Vermittler und stellt insbesondere für Inlandsübernachtungen lt. AGB keine Mehrwertsteuerrechnungen aus, denn dazu seien die Hotels verpflichtet.

Recht

Abschaffung der WLAN-Störerhaftung

Die Möglichkeiten des Internets kollidieren schnell mit dem Urheberrecht. Filme, Spiele oder Musik werden im Internet frei und einfach zugänglich angeboten. Dies gilt auch und gerade für Hotels und Clubanlagen, Anbieter von Ferienwohnungen und Gaststättenbetriebe. Ob ein touristischer Betrieb, der seinen Gästen ein verschlüsseltes WLAN angeboten hat und bei Übergabe der Zugangsdaten den jeweiligen Gast allgemein auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hingewiesen hat, gleichwohl haftet, wenn sich der Gast urheberrechtsverletzend verhält, ist in der Rechtsprechung uneinheitlich entschieden worden.

Beilage

Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2016

Nachfolgend finden Sie die Stichworte zu den im 1. Halbjahr 2016 in den SRTour-Ausgaben 01-16 bis 06-16 erschienenen Beiträgen in alphabetischer Sortierung. Soweit die Einträge im Stichwortverzeichnis auf einer Kurznachricht aus der Rubrik Kurz informiert basieren, erkennen Sie das an dem in Klammern hinzugesetzten Symbol K. Den Seitenangaben jeweils vorangestellt ist die Heftnr. (Beispiel: Den Beitrag zum Stichwort Abtretungsverbot finden Sie also auf S. 5 in der Ausgabe 03-16).

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2016.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 6 / 2016
Veröffentlicht: 2016-06-10
 

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