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Inhalt der Ausgabe 06/2017

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Mietaufwendungen +++ Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen +++ Aufwendungen für die Veranstaltung von Golfturnieren +++ Aktuelle Trends im Steuerrecht: „TOMS first“ +++ Fehlender Pass kein Umstand der höheren Gewalt +++ Verkauf von Flugticket: Vermittler oder Consolidator? +++ Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie +++ Intransparente Preiserhöhungsklausel +++ Vogelschlag als außergewöhnlicher Umstand? +++ Annullierungs-Info an Fluggast ist nachzuweisen +++ „Bevorstehender Tod der Mutter“ nicht versichert +++ DGT-Jahrestagung 2017 +++ Studie „Chefsache Business Travel“ (Ausgabe 2017) +++

Steuern

Übernahme von Verwarnungsgeldern durch Arbeitgeber als Arbeitslohn

Es ist immer wieder interessant zusehen, mit welcher Akribie die Finanzgerichte Rechtsfragen in Verbindung mit der Thematik „Geldwerte Vorteile für Arbeitnehmer“ beurteilen. Mit oftmals geringfügigen Streitwerten im Einzelfall werden immer wieder neue unbestimmte Rechtsbegriffe benötigt, um Entscheidungsfälle differenziert beurteilen zu können. Das Ergebnis sind langwierige Auseinandersetzungen, langfristig ungeklärte Rechtsfragen und Unsicherheiten der Arbeitgeber beim Einbehalt von Abzugssteuern. Man mag sich kaum vorstellen, welche Aktivitäten der Finanzverwaltung und welche Entscheidungsflut der Finanzgerichte es beispielsweise zur Thematik der freiwilligen Trinkgelder (als „Ausdruck der Zufriedenheit mit einer Dienstleistung“) gegeben hätte, wenn nicht die „Basta-Entscheidung“ eines früheren Bundeskanzlers im Jahre 2002 mit der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 51 EStG das Thema vom Tisch gefegt hätte.

Helikopterflüge in „Offshore-Gebiete“ unterliegen nicht dem Nullsatz nach § 26 Abs. 3 UStG

Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat sich mit der Frage befasst, ob § 26 Abs. 3 UStG (der sog. Nullsatz für die Cross- Border-Passage Flug) bei der internationalen Flugpersonenbeförderung auch auf Helikopterflüge in „Offshore-Gebiete“ angewandt werden darf. Konkret geht es um den Transport von Personen mit Helikoptern vom deutschen Festland zu Windparks, Plattformen oder Schiffen außerhalb des deutschen Küstenmeeres, also jenseits der 12-Seemeilen-Zone.

Recht

Flugzeiten-/Flugstreckenänderungen zum Nachteil der Flugpassagiere: Was geht und was nicht?

Aktuell wird in der Tagespresse vermeldet, Air Berlin würde zahlreichen Kunden die Ferien oder den Wochenendurlaub verderben. Die Fluggesellschaft würde reihenweise Passagiere auf andere Flüge umbuchen, teilweise werde den Kunden vorgegaukelt, ihr ursprünglicher Flug sei gestrichen. Dies führt zu erheblichem Ärger bei Reisenden, welche sich häufig bewusst auf eine bestimmte Flugzeit festgelegt haben und sogar bereit waren, hierfür einen Aufpreis zu zahlen. Besonders ärgerlich sind solche Änderungen bei Kurzurlaub, weil dies letzten Endes dazu führen kann, dass ganze Ferientage wegfallen. Dürfen denn Fluggesellschaften oder auch Reiseveranstalter nach Belieben mit vereinbarten Flugzeiten jonglieren, ohne Rücksicht auf berechtigte Kundeninteressen?

Beilage

Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2017

Nachfolgend finden Sie die Stichworte zu den im 1. Halbjahr 2017 in den SRTour-Ausgaben 01-17 bis 06-17 erschienenen Beiträgen in alphabetischer Sortierung. Soweit die Einträge im Stichwortverzeichnis auf einer Kurznachricht aus der Rubrik Kurz informiert basieren, erkennen Sie das an dem in Klammern hinzugesetzten Symbol K. Den Seitenangaben jeweils vorangestellt ist die Heftnr. (Beispiel: Den Beitrag zum Stichwort Anlagevermögen finden Sie also auf S. 7 in der Ausgabe 02-17).

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2017.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 6 / 2017
Veröffentlicht: 2017-06-12
 

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