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Inhalt der Ausgabe 06/2022

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Viertes Corona-Steuerhilfegesetz +++ BVerfG bestätigt Verfassungsmäßigkeit der Bettensteuer +++ Beherbergungsumsätze: Aufteilungsgebot ernstlich zweifelhaft +++ Zugangsberechtigungen zu sog. Flughafenlounges +++ Haftung für nicht abgeführte Lohnsteuer bei Erstattung von Parkgebühren an Arbeitnehmer +++ Online-Buchung: Was bedeutet „Buchung abschließen“? +++ Annullierung im Rahmen der Corona-Pandemie: Kein außerordentlicher Umstand +++ Zusammengesetzte Flüge – auch Ansprüche gegen Luftfahrtunternehmen eines Drittstaats +++ Keine Erfüllung gem. BGB bei Rückzahlung der Flugscheinkosten an Reisebüro +++ Vermieter-Anspruch auf Nutzungsentschädigung auch bei Corona-bedingter Nutzungseinschränkung +++

Steuern

Ermäßigter Steuersatz für Beherbergungsleistungen: BFH-Zweifel am Aufteilungsgebot

Da der BFH unionsrechtliche Zweifel am deutschen Aufteilungsgebot bei Hotelleistungen sieht, hat er in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheids entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung die Aussetzung gewährt (BFH-Beschluss vom 7.3.2022, Az.: XI B 2/21 (AdV)). Im Hauptsacheverfahren geht es um die Frage, ob es sich bei einem Frühstück sowie hoteleigener Spa-Leistungen um Nebenleistungen zur Hauptleistung Unterbringung handelt und hieraus folgt, dass die Nebenleistungen entsprechend der Hauptleistung mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind.

BMF bestätigt: Beitrag zur Insolvenzabsicherung ist Reisevorleistung!

In den vergangenen Monaten wurde in der Tourismussteuerpraxis wiederholt die Frage gestellt, ob Aufwendungen für die gesetzlich gebotene Insolvenzabsicherung als Reisevorleistung i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 5 UStG beurteilt werden sollen oder nicht.

Erstattungen für Parkplatzgebühren als steuerpflichtiger Arbeitslohn

Gestattet ein touristischer Arbeitgeber seinen Beschäftigten die Nutzung eines (betriebseigenen oder betriebsfremden) Parkplatzes, ist kein Sachbezug gegeben. Erstattet er dagegen seinen Beschäftigten die von diesem getragenen Parkplatzgebühren, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Das Niedersächsische Finanzgericht zeigt in seinem Urteil vom 27.10.2021 die Abgrenzungen der beiden Fälle auf.

Außerplanmäßige Erklärungspflicht für Steuerpflichtige im Jahr 2022 rückt näher

Viele Steuerpflichtige werden im Jahr 2022 mit der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bzw. der Feststellungserklärung für Grundsteuerzwecke eine zusätzliche Steuererklärung bei der Finanzverwaltung einreichen müssen. Diese zum 31.12.2022 zu erfüllende Erklärungspflicht wurde durch öffentliche Bekanntmachungen des BMF (vom 30.3.2022) und Allgemeinverfügungen der Landesfinanzverwaltungen bereits festgeschrieben.

Recht

Start der Schlussabrechnung Überbrückungshilfen I-III sowie November- und Dezemberhilfen

Die mehrfach angekündigte und langerwartete Freischaltung der Schlussabrechnung des ersten Pakets der Überbrückungshilfen ist am 5.5.2022 erfolgt. Nunmehr können Prüfende Dritte für das erste Paket die erforderliche Schlussabrechnung einreichen. Einreichungsende ist der 31.12.2022.

Anmeldebefugnis und Abtretungsverbot: Wer darf reiserechtliche Rückzahlungs-, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche beim Veranstalter einklagen?

Die Anmeldung von Ansprüchen aus einem Reisevertrag muss durch den jeweiligen Anspruchsinhaber, also grundsätzlich durch den Vertragspartner des Reiseveranstalters, erfolgen. Anmeldebefugt ist, wer auch gerichtlich zur Klageerhebung aktivlegitimiert ist. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen der unproblematischen Befugnis des Einzelreisenden und des Ersatzreisenden nach § 651e BGB und der problematischen Anmeldung für eine Familiengruppe oder eine sonstige Reisegruppe.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2022.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 6 / 2022
Veröffentlicht: 2022-06-09
 

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