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Inhalt der Ausgabe 07/2018

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Jahressteuergesetz 2018 +++ Hinzurechnungen als Spielwiese für Steuermehreinnahmen – nur begrenzte Hoffnung auf Besserung +++ Betriebsrentenanpassung im Konzern bei Anwendung von IFRS +++ Vorvertragliche Informationspflichten nach neuem Recht +++ Wasserflecke und Kalkablagerungen keine erheblichen Reisemängel +++ FeWo-Vermieter kann Haustiere untersagen +++ Internationale Gerichtszuständigkeit für Ausgleichsansprüche +++ Bußgeld wg. Verstoß gegen Visa-Bestimmungen +++ 68. DRV-Jahrestagung in Süd-Italien +++

Steuern

Eigenleistungen vs. Reisevorleistungen bei Beauftragung eines Omnibus-Unternehmers

Im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug bei sog. Kaffeefahrten liegt dem BFH eine Revision nach einem Urteil des FG Niedersachsen vor (BFH-Az.: V R 52/17), die Veranlassung gibt, über die Abgrenzung von Eigenleistungen des veranstaltenden Unternehmers von Reisevorleistungen und damit über die Anwendung der Margenbesteuerung nachzudenken.

B2B/TOMS und Einzelmarge am Umsatzsteuerhorizont – 3:0 gegen § 25 UStG

Spätestens seit die Generalanwältin (GA) beim EuGH, Eleanor Sharpston, mit ihrem Schlussantrag vom 6.6.2013 in den Rechtssachen C-189/11 ff. zutreffend bemerkte, dass sie die EuGH-Richter bei der Auslegung der Art. 306 ff. MwStSystRL zwischen Reisenden- und Kundenmaxime nicht beneide, weil eine mehr politische als rechtliche Entscheidung zu treffen sei, die die EU-Mitgliedstaaten bislang vor sich hergeschoben hätten, wurde deutlich, dass der bis dato heilen deutschen Margen- und Regelbesteuerungsreisewelt nach mehr als 33-jähriger Anwendungspraxis tiefgreifende Modifikationen drohen könnten.

Kosten für die Beauftragung einer Eventagentur als Arbeitslohn

Gemäß der BFH-Rechtsprechung zur Ermittlung des geldwerten Vorteils bei Betriebsveranstaltungen sind Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Betriebsveranstaltung stehen und durch die der Arbeitnehmer deshalb nicht „bereichert“ ist, nicht zu berücksichtigen. Als Beispiel werden Kosten für die Beschäftigung eines Eventmanagers genannt. Allerdings kommt es – wie so oft im Steuerrecht – auf den Einzelfall an: Beauftragt ein Arbeitgeber eine Eventagentur mit der Organisation sportlicher Veranstaltungen für Mitarbeiter, führen die Kosten für die Organisationsleistungen nach einer aktuellen FG-Entscheidung (Revision zugelassen) zu Arbeitslohn.

Recht

Reisevollmacht für Minderjährige

Die Hauptreisezeit hat begonnen und auch Kinder wollen in den Sommerferien verreisen. Im Einzelfall kann sich dann ergeben, dass die Kinder mit einem Elternteil oder Verwandten oder Freunden der Familie an das gemeinsame Urlaubsziel verreisen wollen und sollen. Somit ergibt sich, dass Kinder und Jugendliche nicht immer zusammen mit beiden Eltern oder den Personensorgeberechtigten verreisen. Wenn sie nur mit einem Elternteil, den Großeltern oder Freunden der Familie – oder z.B. mit einer Sprachreiseorganisation oder dem heimischen Sportverein – ins Ausland reisen, ist ratsam, daran zu denken, dass in einigen Ländern das Mitführen einer Einverständniserklärung bzw. Vollmacht der Erziehungsberechtigten der Minderjährigen zumindest empfehlenswert ist, teilweise sogar verpflichtend vorgeschrieben ist.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2018.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 7 / 2018
Veröffentlicht: 2018-07-10
 

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