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Inhalt der Ausgabe 08/2016

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Elektronische Registrierkassen: Manipulationsschutz +++ Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden +++ Keine Organschaft „über die Grenze“ +++ Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie: DRV sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf +++ Fehlender Hotelvoucher als Reisemangel +++ Familienreise trotz Namensverschiedenheit +++ Flugverlegung führt zu Minderung und Schadenersatz +++ Schwerpunkt einer Kreuzfahrt liegt nicht im Ausblick aus Kabinenfenster +++ Reisebüro als Reiseveranstalter – Vorkasse nur nach Übergabe und Überprüfung des Sicherungsscheins +++ Reisebüro muss nicht die Pässe prüfen +++ Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten: Abgrenzung der Erstattungspflichten +++

Steuern

Grenzüberschreitende Personenbeförderung – Deutschland zur Anpassung der Umsatzsteuer-Vorschriften aufgefordert

Die EU-Kommission hat in ihrem Fact Sheet vom 28.4.2016 u.a. mitgeteilt, dass Deutschland seine Umsatzsteuer-Vorschriften für die grenzüberschreitende Personenbeförderung ändern müsse. Dabei argumentiert sie formal korrekt, aber leider ohne gewogenes Praxisaugenmaß. Betroffen sind die Vereinfachungsregelungen der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (§§ 2 ff. UStDV) sowie die weiteren Ausführungsbestimmungen im Umsatzsteueranwendungserlass (Abschn. 3b.1 UStAE).

Aufteilung der Reiseerlöse bei gemischten Buspauschalreisen

Gemischte Reisen von Busreiseveranstaltern liegen vor, wenn sie die Beförderung selbst bewerkstelligen und weitere Leistungen wie Hotel und Beköstigung hinzukaufen. Hierbei unterliegt der der Busbeförderung entsprechende Anteil an den Reiseerlösen den allgemeinen Vorschriften des UStG, während die weiteren Leistungen anteilig nach der Sonderregelung für Reiseleistungen gem. § 25 UStG besteuert werden.

Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen weiter auf dem richterlichen Prüfstand

Obwohl die im Zusammenhang mit der Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen bedeutsamen Rechtsfragen eigentlich als in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt angesehen werden könnten, finden damit verbundene Problemstellungen doch immer wieder den Weg in die Gerichtssäle. So sind allein in den letzten Monaten drei Entscheidungen des BFH bzw. des FG Köln ergangen, deren Inhalte nachfolgend kurz skizziert werden sollen.

Recht

Reisebüro: Vermittler oder Reiseveranstalter – Bisherige Rechtslage und zu erwartende Neuerungen bei Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie

Nach geltendem Recht ist Pauschalreiseveranstalter derjenige, der dem Reisenden gegenübertritt, für ihn eine Pauschalreise aus mehreren Reiseleistungen wie Flug, Unterkunft und Verpflegung geschnürt hat, dieses Paket zum Gesamtreisepreis verkauft und nachfolgend die einzelnen Reiseleistungen vertragsgerecht erbringt. Leistet er nicht oder schlecht, muss er nicht nur im Wege der Minderung den Reisepreis ganz oder teilweise zurückzahlen; er hat auch alle Mangelfolgeschäden zu tragen und haftet außerdem bei erheblichen Reisemängeln auf Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit mit dem Reisepreis.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2016.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 8 / 2016
Veröffentlicht: 2016-08-10
 

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