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Inhalt der Ausgabe 08/2017

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Ansatz von Aufwendungen nach gescheitertem Anschaffungsgeschäft +++ Zur Steuerbarkeit der in einem Freihafen bewirkten Umsätze innerhalb eines Organkreises +++ Anforderungen an die Belegvorlage im Vergütungsverfahren +++ Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit und feste Niederlassung im Fall der kurzfristigen Vermietung +++ BGH billigt höhere Anzahlungspauschalen +++ Neues Reiserecht: Infoblätter des DRV als Praxishilfen +++ Unzumutbare Flugverlegung und Selbstabhilfe +++ Verkürzung der Reisezeit und Schadenersatz +++ Baulärm-Änderungsvorbehalt schließt nachträgliche Ansprüche aus +++ Airporthaftung für Warteschlange +++ Deutsche Airlines müssen an ägyptischen Flughäfen für mehr Sicherheit sorgen +++ Teures Scheinpraktikum +++

Steuern

EU-Pauschalreiserichtlinie – Auswirkungen auf die Besteuerung?

Die zivilrechtlichen Folgen der EU-Pauschalreiserichtlinie werden seit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung in nationales Recht intensiv diskutiert (vgl. auch den Beitrag auf S. 19 f. in SRTour 07/2017). Inzwischen hat das vom Bundestag beschlossene „Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften“ am 7.7.2017 den Bundesrat passiert (vgl. BT-Drucks. 18/10822, 18/12600; BR-Drucks. 464/17).

Steuerfreie Leistungskommission bei Konzerttickets

Häufig kommt es vor, dass ein Hotelservice Eintrittskarten im Auftrag von Hotelgästen besorgt. In einem vom FG Sachsen kürzlich zu beurteilenden Fall geschah dies für die Sächsische Staatsoper Dresden im eigenen Namen des Hotelservice sowie im Auftrag und auf Rechnung der Hotelgäste. Streitig war die Umsatzsteuerpflichtigkeit der Ticketumsätze. Einigkeit hingegen herrschte darüber, dass die Besorgung von Konzertkarten nach § 3 Abs. 11 UStG nicht der Margenbesteuerung unterliegt. Eine NUR-Konzertleistung stellt keine Reiseleistung dar.

Provisionsabrechnung beim RVL-Einkauf – immer Preisnachlass?

Als Start-Up in der deutschen Reiseveranstalterszene haben wir unlängst damit begonnen, auch Nur-Hotel im In- und Ausland anzubieten. Für gewöhnlich erhalten wir die üblichen Bruttoabrechnungen der Hotels, die unseren Übernachtungspreis abzgl. Provision – sowie zzgl. Umsatzsteuer bei inlandsansässigen Hotels – zeigen. Die Hotelabrechnung erweckt also den Anschein, als hätten wir vermittelt, tatsächlich aber verkaufen wir die Hotelübernachtung als Reiseveranstalter. Sind die Hotels im Ausland belegen, dann ist die Provision netto abgesetzt und ein Hinweis auf den Übergang der Steuerschuldnerschaft enthalten (Reverse Charge).

Recht

Voraussetzungen der Qualifizierung eines Reisebüros als Reiseveranstalter

Das Beratungs- und Abwicklungsgeschehen zur Buchung einer Pauschalreise im stationären Reisebüro gerät leicht in eine gefährliche Grauzone zwischen Reisevermittlung und Reiseveranstalter. Dies beschäftigt immer wieder die Gerichte und war auch Gegenstand der gesetzlichen Überarbeitung in Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2017.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 8 / 2017
Veröffentlicht: 2017-08-09
 

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