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Inhalt der Ausgabe 08/2019

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Hinzurechnungsentscheidung des BFH im August +++ Anwendung des neuen Reisekostenrechts mit Kopplung an erste Tätigkeitsstätte +++ Steuerbefreiung der Umsätze für die Seeschifffahrt +++ Grenzen der Verkehrssicherungspflicht bei Hotelanlagen und Flughafengebäuden +++ Anscheinsbeweis für Durchfallinfekt im Hotel +++ Verspätetes Erscheinen am Gate – keine Ansprüche +++ „Enge“ Bestpreisklausel bei Internetbuchung ist zulässig +++ Geruchsbelästigungen („Fume-Event“) kein Arbeitsunfall +++ VDR-Geschäftsreiseanalyse – Kennzahlen zum Geschäftsreisemarkt +++

Steuern

Nur-Ferienhaus unterliegt der Margensteuer – Klarstellungen durch EuGH und BFH

Nachdem sich der BFH im Sommer 2017 mit Beschluss vom 3.8.2017 (Az.: V R 60/16; vgl. hierzu auch Henkel, Margenbesteuerung von Ferienhäusern: BFH ruft EuGH an, SRTour 11/2017 S. 6 ff.) für die Fachwelt recht überraschend entschlossen hatte, durch den EuGH klären zu lassen, ob die Überlassung eines bei Dritten eingekauften Ferienhausaufenthalts mit oder ohne Reinigung, Wäschepaket und Brötchendienst nach § 25 UStG der Margenbesteuerung unterworfen werden sollte, ist die Rechtslage nunmehr sowohl durch den EuGH (Urteil vom 19.12.2018, Az.: C-522/17 Alpenchalets) als auch durch die Folgeentscheidung des BFH (Urteil vom 27.3.2019, Az.: V R 10/19, zuvor V R 60/16) abschließend geklärt: Nur-Ferienhaus- bzw. Nur-FeWo-Vermietungen eröffnen (natürlich) den Anwendungsbereich von § 25 UStG; die Marge unterliegt dem Regelsteuersatz von 19%.

Auswirkungen des neuen Reiserechts auf die Umsatzbesteuerung

Mit Wirkung ab 1.7.2018 ist die Neufassung des Pauschalreiserechts nach den §§ 651a bis y BGB in Kraft getreten und hat in der Praxis der Tourismuswirtschaft Spuren hinterlassen. Über die reiserechtlichen Auswirkungen ist mehrfach berichtet worden (zuletzt Degott, SRTour 05/2019 S. 18 ff.), ebenso wie über die danach aktuelle Umqualifizierung von Vermittlungsleistungen zu Reiseveranstaltungen, die aber für die Umsatzbesteuerung keine unmittelbaren Wirkungen hat (Kanitz/Bohne, SRTour 08/2017 S. 9 ff.).

Arbeitszimmeraufwendungen: Nutzungsintensität als Kriterium für die Abzugsfähigkeit

Bei der Frage der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer kommt es nicht auf dessen Erforderlichkeit an. Entscheidend ist, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird.

Recht

EuGH zum Anspruch auf Erstattung der Flugscheinkosten

Fluggäste, die gegen ihren Reiseveranstalter (RV) Anspruch auf Erstattung ihrer Flugscheinkosten haben, können nicht auch eine Erstattung beim Luftfahrtunternehmen beanspruchen. Mit dieser Entscheidung im Urteil vom 10.7.2019 – Rs. C-163/18 (PM des EuGH 91/19 vom 10.7.2019) stellt der EuGH klar, dass die Ansprüche auf Erstattung der Flugscheinkosten nach der Fluggastrechte-Verordnung und nach der Richtlinie nicht kumulierbar sind. Eine solche Kumulierung würde zu einem ungerechtfertigten Übermaß an Schutz der betroffenen Fluggäste zu Lasten des ausführenden Luftfahrtunternehmens führen, da dieses nämlich Gefahr liefe, einen Teil der Verantwortung übernehmen zu müssen, die dem Veranstalter obliegt.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2019.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 8 / 2019
Veröffentlicht: 2019-08-09
 

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