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Inhalt der Ausgabe 09/2014

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr +++ Lotsrevier einer Lotsenbrüderschaft als weiträumige Betriebsstätte +++ Voraussetzungen für Energiesteuerbefreiung der gewerblichen Luftfahrt +++ Verletzung durch abbrechendes Handwaschbecken +++ Reaktorunfall von Fukushima als Höhere Gewalt +++ Keine Haftung des Veranstalters für Sitzplatzreservierung +++ Pass-Info auch für ausländische Staatsangehörige +++ Verbrauchergerichtsstand am Wohnort +++ Trinkgeld muss in Pauschalpreis enthalten sein +++ Ticket-Vorauszahlung ist unzulässig +++ Mehr Rücksicht auf KMU in der Gesetzgebung? +++ BTW-Tourismusindex: Starker Anstieg +++

Steuern

Die Besteuerung von Drittrabatten – Hoffnung auf das Ende eines fiskalischen Dramas

Der BFH hat mit Urteil vom 10.4.2014 erneut entschieden, dass nicht jeder Rabatt, den ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt. Für Touristik- Unternehmen bedeutet dies, dass Rabatte nicht mehr aufgrund der Branchenzugehörigkeit der Empfänger Arbeitslohn darstellen können.

Parkplatzüberlassung als Nebenleistung zur Hotelbeherbergung steuerbegünstigt?

Im Umsatzsteuerrecht gewinnt die Abgrenzung von Haupt- und Nebenleistungen immer dann Bedeutung, wenn die Hauptleistung entweder nicht umsatzsteuerbar oder nicht steuerbegünstigt ist. Weil Nebenleistungen das Schicksal der Hauptleistung teilen, werden diese (regelmäßig, allerdings mit Ausnahme der Steuersatzanwendung) ebenso behandelt wie die Hauptleistung.

DB-Online-Ticket: Welche umsatzsteuerliche Relevanz hat der Zangenabdruck?

Für Geschäftsreisen nutzen wir u.a. die Deutsche Bahn und buchen Tickets für gewöhnlich online. Bislang wurden die über Kreditkarten gezahlten Beträge als Betriebsausgaben erfasst und Vorsteuern gezogen. Unsere neue Buchhalterin berichtete nun von Erfahrungen mit einem Betriebsprüfer, der den Vorsteuerabzug in Frage gestellt hatte, weil die ausgedruckten Online-Tickets nicht mit einem vom Zugbegleiter aufgebrachten Zangenabdruck versehen waren.

Recht

Reiserücktritt: Unerwartete Erkrankung und Obliegenheitspflicht bei Versicherungsschutz

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Reiserücktritts- bzw. -abbruchversicherung und auch -krankenversicherung aller Anbieter definieren den Kreis der versicherten Personen und benennen die versicherten Gründe für ein Reise-Storno bzw. einen Reiseabbruch nach Reiseantritt und auch die versicherten Erkrankungsfälle. Besonders streitrelevant ist oft das Leistungsversprechen der Versicherer in Bezug auf den Tatbestand einer schweren Erkrankung, deren Eintritt unerwartet gewesen sein muss.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2014.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 9 / 2014
Veröffentlicht: 2014-09-08
 

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