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Inhalt der Ausgabe 09/2019

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ BFH entscheidet gegen gewerbesteuerliche Hinzurechnung in der Reisewirtschaft +++ Fehlender Koffer mit Fotoausrüstung führt zu Reisemangel +++ Hotel auf Festland anstatt auf Insel als Reisemangel +++ Grenzen der Verkehrssicherungspflicht bei Hotelanlagen +++ „Enge“ Bestpreisklausel bei Internetbuchung ist zulässig +++ Ausgleichszahlung ist auf reiserechtliche Gewährleistung anzurechnen +++ Keine Gerichtszuständigkeit am Sitz der Niederlassung +++ Flugbuchung im Internet – Kreditkarte muss kostenlos sein +++ Vorerkrankungsklausel mit Verweis auf „medizinische Zustände“ ist unwirksam +++ Kreuzfahrt: Vorformulierte „Trinkgeldempfehlung“ mit Widerspruchslösung ist unwirksam +++ Nachhaltigkeit im Geschäftsreise‐Umfeld +++ BTW‐Tourismusindex: Zuwächse auch in 2019 +++

Steuern

Rechnungsgestaltung und B2B‐Marge

Nachdem am 29.7.2019 der neue Entwurf des Jahressteuergesetzes 2019 (Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften) insoweit ohne Veränderungen veröffentlicht wurde, muss davon ausgegangen werden, dass die Ausweitung der Margenbesteuerung auf B2B‐Umsätze ohne Übergangsregelung in Kraft treten wird. Die zahlreichen und gut begründeten Einwendungen der Interessenvertreter waren insofern offenbar fruchtlos.

Jubiläums‐Tagung des AER: Arbeit darf Spaß machen, ohne dass es gleich Steuern kostet …

Unternehmen und Finanzämter streiten immer wieder darum, wann und in welchem Umfang Reisen oder Veranstaltungen für den Geschäftsreisenden oder den Teilnehmer einer Veranstaltung zu steuerpflichtigen geldwerten Vorteilen führen oder nicht. Vielfach vertreten Finanzbeamte die Ansicht, dass eine Reise oder Veranstaltung generell ganz oder teilweise dem privaten Bereich zuzurechnen sei, es sich also um eine sog. gemischte Veranlassung handele und entsprechende Aufwendungen mithin versteuert gehörten.

No‐Deal‐Brexit und Margensteuer für UK‐Reisen

In Anbetracht eines drohenden No‐Deal‐Brexit häufen sich Anfragen, wie grenzüberschreitende Reiseleistungen mit Bezug zu Großbritannien nach dem Stichtag (voraussichtlich 31.10.2019) zu behandeln sind.

Gabelflug‐Sonderfälle und Zielortregelung

Bei der Margenbesteuerung für die in unserem Unternehmen verkauften Flugreisen wenden wir einheitlich die sog. Zielortregelung an. Darüber ist in SRTour ja schon häufiger berichtet worden und diese Zuordnungsmethode funktioniert. Wie aber verfahren wir beim Verkauf einer Hochseekreuzfahrt, die in Barcelona beginnt und auf den Kanaren endet, mit dem Hinflug von Deutschland nach EU‐Spanien und dem Rückflug von den bekanntlich als Drittland zu behandelnden kanarischen Inseln? Müssen wir die Zielortregelung dann gesplittet anwenden, also lediglich auf den Hinflug und damit begrenzt auf 50% des Flugpreises?

Recht

Hotel‐Diebstahl – wer haftet?

Jeder Reisende hat davon gehört oder war schon selbst betroffen: Das teure Parfüm verschwindet aus dem Zimmer, aus dem Zimmersafe werden Wertsachen entwendet, dabei wird der Safe ohne Einbruchsspuren geknackt, etwa offensichtlich mit Hilfe eines Mastercodes des Hotels. Wer von einem solchen Ereignis betroffen ist, verliert schnell die Lust auf Erholungsurlaub. Aber – wer haftet, wer ersetzt Schaden?

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2019.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 9 / 2019
Veröffentlicht: 2019-09-09
 

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