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Inhalt der Ausgabe 10/2012

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Einladung von Geschäftspartnern: Reisekosten nicht immer abziehbar +++ Veräußerungserlös aus dem Verkauf eines teilweise betrieblich genutzten Wohnmobils +++ Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Ferienwohnungen +++ Wirksame Anmeldung von Gewährleistungsansprüchen +++ Galoppaden in der Puszta – Regen als Mangel? +++ „Opt-Out“ – Verbot für Zusatzangebote +++ Widerrufsrecht auch bei Vertragsverlängerung +++ Verspätung bei Zwischenlandung +++ Wettbewerbsverstoß bei irreführender Anspruchsablehnung +++ Montrealer Übereinkommen gilt nicht für Reiseveranstalter +++ Minderung bei Vergabe von Mietwohnung an Touristen +++ „Kettenbefristung“ rechtsmissbräuchlich +++

Steuern

Insolvenzversicherung als Reisevorleistung nach § 25 UStG?

Wir sind als Reiseveranstalter spezialisiert auf Südamerika, sodass unsere Margenbesteuerung seit Gründung des Unternehmens vor über 10 Jahren schon immer auf 0,00 € lautet. Bekanntlich unterliegen Margen aus Drittlandsreisen ja nicht der deutschen Umsatzsteuer. Anlässlich der ersten bei uns durchgeführten Betriebsprüfung für die Jahre 2008-2010 kommt der Prüfer zu dem für uns und unseren Steuerberater äußerst überraschenden Ergebnis, dass unsere Insolvenzversicherung margenumsatzsteuerpflichtig sein soll. Wie ist das zu beurteilen?

Veruntreute Fremdgelder: Durchlaufende Posten oder Betriebseinnahmen?

Eine interessante und offensichtlich neue Rechtsauffassung zur Problematik der durchlaufenden Fremdgelder ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Saarland, das dem BFH mit einer Revision (Az.: VIII R 19/12) vorliegt. Danach sollen bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG veruntreute Fremdgelder die Betriebseinnahmen und damit den Gewinn eines Rechtsanwalts erhöhen – und somit ihren Charakter als durchlaufende Posten verlieren. Inwieweit diese Rechtsauffassung für die Fremdgeldverwaltung in der Tourismuswirtschaft Bedeutung erlangen kann, wird nachfolgend analysiert.

Einladung von Geschäftspartnern zu einer Schiffsreise – Kosten trotz betrieblicher Veranlassung nicht immer abziehbar

Lädt der Unternehmer Geschäftspartner zu einer Schiffsreise ein, sind die Aufwendungen für die Reise und hiermit zusammenhängende Bewirtungen ungeachtet ihrer betrieblichen Veranlassung nach aktueller BFH-Rechtsprechung nicht abziehbar, wenn ein Zusammenhang mit der Unterhaltung der Teilnehmer oder der Repräsentation des Unternehmens nicht ausgeschlossen werden kann. Nur wenn ein solcher Zusammenhang ausgeschlossen werden könne, sei ein Abzug der Kosten möglich.

Recht

Bei Flugannullierung nach Pilotenstreik: Anspruch auf Ausgleichszahlung?

Die Fluggastrechte-Verordnung gibt für den Fall der Annullierung (Art. 5 der VO), für den Fall der Nichtbeförderung (Art. 4) und für den Fall der großen Verspätung von mehr als drei Stunden bei Abflug und Ankunft (so EuGH und BGH) nach Art. 7 Abs. 1 der VO grundsätzlich Ausgleichsansprüche, die nach der jeweiligen Flugentfernung gestaffelt sind. Jedoch kann sich die betroffene Fluggesellschaft nach Art. 5 Abs. 3 der Verordnung entlasten. Das ausführende Luftfahrtunternehmen ist nämlich nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gem. Art. 7 der VO zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung, Nichtbeförderung oder große Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Sowohl für die außergewöhnlichen Umstände wie auch für die Unvermeidbarkeit ist die ausführende Fluggesellschaft darlegungs- und beweisbelastet. Ein neues BGH-Urteil schafft insoweit mehr Rechtssicherheit.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2012.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 10 / 2012
Veröffentlicht: 2012-10-11
 

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