• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Inhalt der Ausgabe 10/2013

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Margensteuer: Vertragsverletzungsverfahren vom EuGH abgewiesen +++ Rabattgewährung durch Reisebüros: EuGH ante portas +++ Nutzung von Wohnrechten in Ferienimmobilien (Hapimag) +++ Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienimmobilien +++ Mitreisender Behinderter begründet keinen Mangel +++ Schadenersatz bei Ersatz-Unterkunft in Nachbar-Emirat +++ Fehlerhafte Entfernungsangaben berechtigen Minderung +++ Dauer einer 7-Tage-Reise +++ Entschädigung für verpassten Flug infolge mehrstündiger Sicherheitskontrolle +++ Beförderungsverweigerung muss ausdrücklich erklärt sein +++

Steuern

Umsatzbesteuerung von gemeinnützigen Vereinen in der Freizeitwirtschaft

Die Umsatzbesteuerung der touristischen Vereine und Verbände richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen des UStG. Entgegen der verbreiteten Annahme, gemeinnützige Vereine unterlägen nicht der Umsatzsteuer, führt zwar die Gemeinnützigkeit zu einer partiellen Ertragsteuerbefreiung. Eine automatische Umsatzsteuerbefreiung lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Lediglich für bestimmte Leistungsarten greifen Befreiungsvorschriften auf der Ebene der Umsätze. Das etwaige Vorliegen begünstigter Zwecke oder die Existenz von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben im Sinne der Abgabenordnung (AO) sind umsatzsteuerlich irrelevant.

Wie sind Beförderungs- und Vermietungsleistungen abzugrenzen?

Dass die Beförderung von Personen ohne Rücksicht auf deren Zwecksetzung regelmäßig als prägender Bestandteil von Reiseleistungen gilt, ist inzwischen ständige Rechtsprechung (zuletzt BFH vom 8.9.2011 (Az.: V R 5/10, vgl. Henkel, Die Priorität der Beförderung bei einheitlichen Leistungen, UStB 2012 S. 264 ff.). Damit ist auch geklärt, dass der Einsatz von Beförderungsmitteln für Zwecke der Touristik oder Freizeitgestaltung den Charakter der Beförderungsleistung – im Sinne einer Ortsveränderung ohne Veränderung des Lebensmittelpunkts – nicht beeinträchtigen kann.

Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

Nach mittlerweile gefestigter BFH-Rechtsprechung ist bei teilweise selbst genutzten und teilweise vermieteten Ferienwohnungen die Frage, ob der Steuerpflichtige mit oder ohne Einkünfteerzielungsabsicht vermietet hat, anhand einer unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände zu treffenden Prognose zu entscheiden. Im Rahmen eines neuen Urteils hat der BFH entschieden, dass die Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen schon dann erforderlich ist, wenn er sich eine Zeit der Selbstnutzung vorbehalten hat und dies unabhängig davon, ob, wann und in welchem Umfang er von seinem Eigennutzungsrecht tatsächlich Gebrauch macht oder nicht.

Recht

Reiseveranstalter-Pleiten und Insolvenzabsicherung

„Insolvenzverwalter sagt alle Reisen ab“ – „Ermittlungen gegen Geschäftsführer wegen Insolvenz-Verschleppung“: Auch solche Schlagzeilen haben in den letzten Wochen und Monaten die Tages- und touristische Fachpresse bestimmt. Ob Glauch-Reisen, Clever-Portale mit Navelar oder GTI: Immer sind Zehntausende von Reisekunden und viele Reisevermittler betroffen. Die Provisionsforderungen der Reisemittler gegen den insolventen Reiseveranstalter sind ungesichert und nicht privilegiert. Sie fallen vielmehr als einfache Insolvenzforderung nach Abwicklung der Insolvenz regelmäßig aus; eine vom Insolvenzverwalter nach vielmonatiger Verfahrensdauer ausgezahlte Mini-Quote ist schon ein Glücksfall.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2013.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 10 / 2013
Veröffentlicht: 2013-10-11
 

Jetzt bestellen – für den gesamten Campus.

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2005

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006
Jahrgang 2005