• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Inhalt der Ausgabe 10/2017

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ EuGH-Vorlagen zur Sollbesteuerung und zur Margenbesteuerung +++ Praxisfragen zur Hinzurechnungsproblematik +++ Erkrankungswelle bei Fluggesellschaft – Schadensersatz vom Reiseveranstalter +++ Vier fünfzackige Sterne für Hotel als irreführende Kennzeichnung +++ „Entfernung“ als Strecke zwischen Ort des ersten Abflugs und dem Endziel +++ Flugverspätung: Ausgleichsanspruch bei Wet-Lease-Vereinbarung +++ Flugpersonal: Zuständigkeit des Arbeitsgerichts an der Heimatbasis +++ IHK-Zwangsmitgliedschaft verfassungskonform +++ Neues Reiserecht: Weitere Handlungsempfehlungen zu vorvertraglichen Infopflichten +++ Nachhaltigkeit als Kernanliegen der Touristik +++

Steuern

Zur Abgrenzung von grundstücksbezogenen Dienstleistungen

Dass die Abgrenzung und Zuordnung von grundstücksbezogenen Leistungen und die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Leistungen dieser Art die Rechtsprechung noch lange beschäftigen würde, wurde schon vor Jahren prognostiziert, seinerzeit am Beispiel der Vermietung von Bootsliegeplätzen (vgl. Henkel, SRTour 7/2014 S. 17 ff.) und später ergänzt mit dem Beispiel der Parkplatzgestellung für Hotelgäste (vgl. ders., SRTour 9/2016 S. 9 ff.).

Hotelplätze für Reiseleiter und Busfahrer auch hinzurechnungspflichtig?

Wir sind Busreiseveranstalter und seit einigen Wochen mit einer nicht gänzlich überraschenden Betriebsprüfung konfrontiert, welche für die Jahre 2012-2015 eigentlich nur einen Prüfungsschwerpunkt hat: die gewerbesteuerliche Hinzurechnung. Ausgehend von unserem Hotelaufwand nimmt unser Prüfer einige Abrechnungen vor, um eine Kaltmiete zu ermitteln, sodass wir rechnerisch bei etwa 21% des um Nicht-Hotelmietkosten bereinigten Hoteleinkaufs auskommen. Streitpunkt bleiben aber die geschäftlichen Übernachtungen unserer angestellten Busfahrer, die wir im Prüfungszeitraum noch als Hotelaufwand verbucht hatten.

Secret Escapes: Quittung und Zahlungsbestätigung ermöglichen keinen Vorsteuerabzug

Mit großem Interesse hatten wir den Beitrag zur Rechnungsausstellung bei Buchung über Secret Escapes in SRTour 06/2016 S. 16 ff. gelesen und den Artikel schon mehrfach bei Hotels vorgelegt, die uns mit Verweis darauf, dass Secret Escapes direkt anzusprechen sei, keine Rechnung erteilen wollten. Nun war zu sehen, dass Secret Escapes im Nachgang zur Buchung eine sog. „Quittung und Zahlungsbestätigung“ ausstellt.

Recht

Katalogfotos nicht ohne Risiko

Keine Reiseausschreibung – ob im Papier- oder Online-Katalog – kommt ohne bunte Bilder aus. Das urlaubsmäßige Ambiente für den „Traumurlaub“ mit blauem Himmel und breitem Sandstrand soll die Urlaubswilligen locken. Aber auch Hotelanlage, Poollandschaft und Zimmerausstattung müssen gezeigt werden. Dabei ist die Verwendung von Katalogfotos nicht ohne Risiko.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2017.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 10 / 2017
Veröffentlicht: 2017-10-10
 

Jetzt bestellen – für den gesamten Campus.

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2005

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006
Jahrgang 2005