• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Inhalt der Ausgabe 10/2019

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Die Brötchen‐Frage auf dem BFH‐Prüfstand +++ Steuerabzug von Drittlands‐Unternehmern auch im allgemeinen Besteuerungsverfahren nur bei Gegenseitigkeit +++ Zugangsvermutung bei Beauftragung eines privaten Postdienstleisters unter Einschaltung eines Subunternehmers +++ Junior‐Suite ohne getrennten Schlafraum rechtfertigt Minderung +++ Wasserflugzeuglärm vor Malediven‐Strandvilla als erheblicher Reisemangel +++ Eingeschränkter Meerblick bei Kreuzfahrt löst keine Gewährleistung aus +++ Sieben Stunden Flugzeitenverschiebung führen zu 40% Minderung von Tagesreisepreis +++ Ausgleichsanspruch, wenn Flug in EU gestartet ist +++ Geschäftsreisende verbinden oft Beruf und Freizeit (Bleisure‐Reisen) +++ Klimaschutz: Tourismuswirtschaft setzt auf Innovationen und Investitionen +++ Sommerferien bundesweit entzerren +++

Steuern

Evaluation der Margensteuerung steht an

Im Nachgang zur sog. „EU TOMS Study“ (TOMS = Tour Operator Margin Scheme) hat die EU‐Kommission Ende August 2019 eine Initiative zur Bewertung der „Mehrwertsteuerregelung für Reisebüros“ gestartet. Gemeint ist wie immer die Margenbesteuerung der Art. 306 ff. MwStSystRL bzw. des § 25 UStG, die Reiseveranstalter, veranstaltende Reisebüros und jedes andere Unternehmen betrifft, das die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen, also den Handel mit Reisevorleistungen Dritter im eigenen Namen, erfüllt. Einen weiterhin aktuellen Überblick der maßgeblichen Rechtsfragen finden Sie im SRTour‐Beitrag „B2B/TOMS und Einzelmarge am Umsatzsteuerhorizont – 3:0 gegen § 25 UStG“ im Juli‐Heft 2018 der SRTour.

Nochmals: Das Aufteilungsgebot für einheitliche Leistungen

Häufig erwächst Rechtsunsicherheit in Steuerfragen für Unternehmer und Berater aus der Tatsache, dass die Finanzverwaltung ihre Rechtsauffassung zur Anwendung bestimmter Paragrafen des Steuerrechts nur unzulänglich begründet. In der Folge kann sich ein Auslegungswettstreit zwischen dem Unternehmer und dem Finanzamt entwickeln, der wiederum häufig in langwierigen Auseinandersetzungen vor den Finanzgerichten und einer Entscheidung erst nach vielen Jahren endet. Und erst vor dem Finanzgericht muss die Finanzverwaltung ihre Rechtsauffassung detailliert begründen.

Mehrwertsteuer‐Registrierung in der Schweiz – erste Erfahrungen

Ausländische Unternehmen, welche in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtige Leistungen anbieten, müssen sich in das Register der Steuerpflichtigen eintragen lassen. Dabei ist es irrelevant, ob diese Leistungen an schweizerische oder ausländische Konsumenten oder Retailer verkauft werden.

Ferienhausvermietung – Abgrenzung von Margen‐ und Regelbesteuerung

Wir vermieten Ferienhäuser bzw. ‐wohnungen in Spanien an Privatkunden. Teilweise mieten wir die Objekte für eine ganze Saison, teilweise auch nur für den vom Kunden nachgefragten Zeitraum. Die Betreuung der Urlaubsgäste (Schlüsselübergabe, Ansprechpartner der Kunden bei Problemen, Reparaturen, Abnahme des Hauses) erfolgt oft mit eigenen Mitarbeitern vor Ort; bei Objekten, die weiter entfernt sind, aber auch durch die Eigentümer. Kommt hier immer die Margenbesteuerung mit dem Regelsteuersatz i.H von 19% zur Anwendung oder gibt es Fälle, in denen die Steuerermäßigung i.H. von 7% greift?

Der verunglückte Vermittler‐Veranstalter: Obacht mit dem Steuerausweis!

Wir sind Reiseveranstalter im Endkundengeschäft und verkaufen üblicherweise Gruppenreisen an private und betriebliche Endabnehmer. Die Produkte werden aufgrund unseres Prospekts beworben, von uns mit eigenem Sicherungsschein verkauft und, wie es sich aus Gründen der Praktikabilität gehört, im Wege der Margenbesteuerung nach § 25 UStG abgewickelt. Wir schreiben also Rechnungen über Bruttobeträge ohne Steuerausweis und versteuern unsere EU‐Margen.

Recht

Neue Struktur der Kündigungsrechte für Reisende

Mit dem neuen Pauschalreiserecht ab 1.7.2018 ist eine geänderte Struktur des reiserechtlichen Kündigungsrechts in Kraft getreten. Der Begriff der „Kündigung“ bezeichnet dabei die Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses wie den Pauschalreisevertrag durch einseitige zugangsbedürftige Willenserklärung für die Zukunft. Ab Zugang der Kündigungserklärung ist das Vertragsverhältnis beendet und wird endabgewickelt.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2019.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 10 / 2019
Veröffentlicht: 2019-10-14
 

Jetzt bestellen – für den gesamten Campus.

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2005

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006
Jahrgang 2005