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Inhalt der Ausgabe 10/2022

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Aufgabe nur einer von mehreren Tätigkeiten +++ Anforderung von Unterlagen als Prüfungshandlung +++ Erleichterung bei den Fristen zur Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen +++ Corona-Rücktritt: Flusskreuzfahrt grundsätzlich risikoreich +++ Reisemängel in der Pandemie: Gleichwohl Minderungsansprüche +++ Rücktritt vom Vertrag über Gastschulaufenthalt aufgrund Corona +++ Rückzahlungsforderung an Vermittler – keine Rechtsgrundlage +++ Kein Gerichtsstand am Ort der Zwischenlandung +++ Anzeige im Online-Check-In des Luftfahrtunternehmens: „Der Flug wurde gestrichen“ als Beförderungsverweigerung +++ Unwirksame Klauseln in AGB von Fluggesellschaften +++ Whitepaper zum Tourismus im Krisenjahr 2022 +++

Steuern

City-Cards – wer schuldet welche Umsatzsteuer?

In zahlreichen Städten bzw. Urlaubsregionen gibt es heutzutage City- und Regionen-Cards. Diese räumen dem Inhaber die Möglichkeit ein, touristische Angebote und Infrastruktur vergünstigt bzw. ohne weitere Zahlung zu nutzen. Der Tourist kauft die Karte entweder bei einem regionalen Anbieter oder er erhält sie vom Beherbergungsbetrieb ausgehändigt.

Kein Reverse Charge bei Reiseleiter-Einkauf mit Drittlandseinsatz

Als in Bottrop ansässiger Israel-Spezialist wissen wir natürlich, dass unsere Reiseveranstaltermarge steuerfrei ist. Umsatzsteuerliche Unklarheiten bestehen allerdings hinsichtlich der von uns eingekauften Tour-Guides bzw. Reiseleiter. Von unseren in Deutschland ansässigen Guides erhalten wir teils Rechnungen mit, teils ohne Steuerausweis, während unsere Reiseleiter aus dem Ausland entweder netto und mit Reverse-Charge-Hinweis oder aber unter Ausweis lokaler Umsatzsteuer fakturieren.

Steuerbefreiung von Reisevorleistungen im Drittland

Wir sind ein in Deutschland ansässiges Unternehmen und im Bereich Bühnenbau tätig. Zahlreiche unserer Auftraggeber sind ebenfalls in Deutschland ansässige Agenturen aus dem MICE-Bereich (Meetings, Incentives, Conferences, Exhibitions), die im Auftrag ihrer Kunden Veranstaltungen im In- und Ausland organisieren. In der Vergangenheit haben wir unsere Leistungen immer mit deutscher Umsatzsteuer abgerechnet, unabhängig davon, wo die Veranstaltung stattfand.

Recht

Lieferkettengesetz – Relevanz für die Tourismusbranche

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) vom 16.7.2021 tritt am 1.1.2023 in Kraft. Mit dem Gesetz wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz in den Lieferketten geregelt. Man denkt sofort an die menschliche Ausbeutung in den Textilfabriken von Bangladesch für KIK und andere Modelabel. Oder an Kinderarbeit in indischen Steinbrüchen, auch für deutsche Baumärkte oder auf Teeplantagen, Kaffeeplantagen usw. … aber inwiefern ist auch die Tourismusbranche erfasst und betroffen?

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2022.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 10 / 2022
Veröffentlicht: 2022-10-10
 

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