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Inhalt der Ausgabe 11/2017

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Abgrenzung privater Veräußerungsgeschäfte: Nutzung von Zweit- und Ferienwohnungen +++ Steuerbefreiung der Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt – Vorstufenbefreiung +++ Neue Studie zur Abschaffung der Luftverkehrsteuer +++ Verkehrssicherungspflicht bei Hotel-Glastüren +++ Hotelzimmer: Sperrung bei unzureichendem Brandschutz rechtmäßig +++ Versicherungsschutz nur für explizit aufgeführte Ereignisse +++ Rechtswahlklausel auf der Basis irischen Rechts unwirksam +++ Ausgleichszahlung auch bei Verspätung des für einen annullierten Flug angebotenen Ersatzflugs +++ ITB 2018: Mecklenburg-Vorpommern als Partnerland +++

Steuern

Margenbesteuerung von Ferienhäusern: BFH ruft EuGH an

Völlig überraschend hat sich der V. BFH-Senat entschlossen, dem EuGH Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Margenbesteuerung von Ferienobjekten vorzulegen, die in mehreren Punkten grundsätzliche Bedeutung erlangen können (BFH, Beschluss vom 3.8.2017). Neben der Frage, ob bzw. unter welchen Bedingungen auch Einzelleistungen der Besteuerung nach § 25 UStG unterliegen, sieht es der BFH für klärungsbedürftig an, ob für Leistungen dieser Art die Steuersatzermäßigung für die Beherbergung in Ferienunterkünften nach Art. 98 Abs. 2 MwStSystRL in Betracht kommen kann.

Grillen in einem Bayerischen Biergarten: Muss ein Standbetreiber mit 19% oder 7% abrechnen?

Bisweilen greifen der Gesetzgeber oder Finanzrichter bekanntlich besonders tief in unser Alltagsleben ein. Hier kann zunächst insoweit Entwarnung gegeben werden, als dass privates Grillen nicht etwa umsatzsteuerpflichtig geworden wäre. Aber wer Gegrilltes an einem eigenen oder (wie hier) gepachteten Grillstand verkauft, der muss entscheiden, ob er sich als Nahrungsmittellieferant versteht – dann darf er mit 7% abrechnen – oder ob er sich als Dienstleister versteht, der dem Kunden erlaubt, seine Speisen auch bei ihm an einem Ablagebrett stehend oder gar sitzend zu verzehren – solche Bequemlichkeiten führen zur Anwendung des Regelsteuersatzes. Dies hat der BFH jüngst mit einem Beschluss vom 24.7.2017 bekräftigt.

Gehört die Umsatzsteuer zur Kaltmiete?

Im Rahmen der Betriebsprüfung für die Jahre 2013-2015 diskutieren wir bei der Berechnung des Mietanteils im Hoteleinkauf, ob die Umsatzsteuer, die wir als Reiseveranstalter bekanntlich nur aufgrund der spezialgesetzlichen Margenbesteuerung nicht abziehen können (vgl. hierzu § 25 Abs. 4 UStG als gesetzliche Grundlage), gewerbesteuerlich auch hinzugerechnet werden muss oder nicht. Wir sind der Auffassung, dass – unterstellt eine angebliche Miete im Hoteleinkauf ist überhaupt dem Grunde nach hinzurechenbar – die gewerbesteuerliche Behandlung unserer angemieteten Betriebsimmobilie nicht anders erfolgt wie der Reisevorleistungseinkauf Hotel.

Recht

Insolvenz einer Fluggesellschaft – Ansprüche von Fluggästen?

Aktuell bestimmt die Insolvenz von AirBerlin die Diskussion um die Rechte der betroffenen Fluggäste. Parallel sind Flugreisende aber auch von weiteren Insolvenzen wie Alitalia, VIM-AVIA u.a. betroffen. Gerade erst hatte der BGH in mehreren Urteilen (vom 16.2.2016, Az.: X ZR 97/14 – 98/14 – 5/15) allen Fluggesellschaften das Inkasso des gesamten Ticket-Entgelts zum Zeitpunkt der Buchung ohne eigene Insolvenzabsicherung genehmigt – im Gegensatz zu der Insolvenzabsicherungspflicht der Pauschalreise-Veranstalter und deren Vorkasse mit Sicherungsschein (§ 651k BGB bzw. künftig §§ 651r bis 651t BGB). Wie sind vor diesem Hintergrund die Rechtspositionen von AirBerlin-Kunden nach Eröffnung der Planinsolvenz der Fluggesellschaft?

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2017.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 11 / 2017
Veröffentlicht: 2017-11-09
 

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