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Inhalt der Ausgabe 11/2018

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Future of Travel Taxation +++ Steuerbefreiung der Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt +++ Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung des sog. Reisevorleistungseinkaufs eines Reiseveranstalters +++ Steuerliche Behandlung der von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flüge +++ Pauschalierung der Lohnsteuer für geringfügig Beschäftigte nach § 40a Abs. 2 EStG +++ Kreuzfahrt: Sonderangebot bezüglich Kabinenausstattung +++ Planwidrig durchgeführte Flusskreuzfahrten +++ Verlegung des Abflughafens – Kein Anspruch auf höhere Hundepensionskosten +++ Sturz von Kamel: Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz? +++ Kuwait Airways darf Beförderung von Israelis verweigern +++ Ryanair‐Abtretungsverbot gegen Flugrecht‐Portale unwirksam +++ Annullierung eines Flugs in Economy‐Class, aber keine Erstattung von Flugkosten in Business‐Class +++ Zugang der Anspruchsanmeldung per E‐Mail +++ Vergütung von Reisezeiten bei Auslandsentsendung +++ Neue EU‐Zahlungsdiensterichtlinie wirft ihre Schatten voraus +++ IMS: Tourismus mit zukunftssicheren Arbeitsplätzen +++

Steuern

FG Düsseldorf verneint fiktives Anlagevermögen beim Hoteleinkauf

Die deutsche Reisebranche wird seit mehr als sechs Jahren (vgl. den OFL‐Erlass vom 2.7.2012, vgl. dazu Jorczyk, SRTour 08/2012 S. 14 ff.) mit einer kaum verständlichen Rechtsansicht der Finanzverwaltung behelligt und zu Unrecht mit Gewerbesteuern auf den Reisevorleistungseinkauf belastet. Wie sich aus der Auskunft der Bundesregierung aus einer noch im August 2018 gestellten Anfrage der Grünen ergibt (BT‐Drucks. 19/4136, vgl. dazu SRTour 10/2018 S. 2), zahlten Reiseveranstalter im Jahre 2010 31,8 Mio. € Gewerbesteuern.

Können Provisionsabgaben nicht absetzbare Geschenke sein?

Ein Reisebüro, das gelegentlich mit Hilfe von Provisionsabgaben Kunden zur Reisebuchung animiert oder Kunden als Stammkunden für künftig zu buchende Reiseleistungen gewinnen möchte, beschäftigt sich mit der Frage, ob diese Aufwendungen des Reisebüros aus verdienter Provision möglicherweise als „Geschenke“ im Sinne des Steuerrechts nicht mehr absetzbar sein könnten, denn dann müsste neben der Umsatzsteuer auch noch Einkommensteuer aufgebracht werden.

Ausstellung mehrerer Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis über dieselbe Leistung

Teilweise erstellen Unternehmer aus den verschiedensten Gründen Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer und daneben über denselben Umsatz eine weitere Rechnung oder eine – später ausgestellte – Gesamtabrechnung mit erneutem gesonderten Umsatzsteuerausweis. Mit dieser Problematik hat sich kürzlich die OFD Karlsruhe befasst. Zu beachten ist demnach zunächst, dass zu den Rechnungen auch Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV) oder Fahrausweise (§ 34 UStDV) gehören.

Recht

Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit – Begriff der „erheblichen Beeinträchtigung“

Sowohl nach dem vormaligen wie auch nach dem ab 1.7.2018 geltenden neuen Reiserecht steht dem Reisenden neben dem Anspruch auf Reisepreisminderung und Ersatz von Mangelfolgeschäden bei erheblichen Reisemängeln Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit („wegen entgangener Urlaubsfreude“) zu. Im Streit ist die Frage, ob sich diese Erheblichkeit auf das Gesamtkonstrukt der betroffenen Pauschalreise beziehen muss oder ob schon erhebliche Beeinträchtigungen einzelner Reisetage den Schadenersatzanspruch begründen.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2018.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 11 / 2018
Veröffentlicht: 2018-11-09
 

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