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Inhalt der Ausgabe 11/2020

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Lockdown light – immerhin mit Umsatzausfall‐Entschädigung +++ Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona‐Krise für Arbeitnehmer +++ Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatzes auf Fährleistungen +++ Beherbergungsverbot rechtswidrig +++ Entschädigung wg. Corona‐bedingter Betriebsschließung +++ Keine Offenbarungspflicht zur Funktion des Algorithmus +++ Schadensersatz wegen Rechtsverfolgungskosten durch LegalTech +++ WEG kann Kurzzeitvermietung nicht untersagen +++ Keine Haftung der Bahn für Sturz in Lücke zwischen Zug und Bahnsteigkante +++ EU‐Verbraucherrechte für nationale Gesetzgeber bindend +++ Corona‐Auswirkungen in der Touristikwirtschaft: Geändertes Reiseverhalten +++ 70. DRV‐Jahrestagung am 8.12.2020: Perspektiven trotz Krise +++

Steuern

Hinzurechnung: Rechtsprechungsambivalenzen bei Finanzgerichten

Bekanntlich hatte der BFH in seiner die Finanzverwaltung zurechtweisenden Entscheidung vom 25.7.2019 zur Gewerbesteuer beim Reisevorleistungseinkauf die Parameter zur Bestimmung des Begriffs des fiktiven Anlagevermögens konkretisiert und neu justiert (siehe dazu Jorczyk/Mohr, SRTour 12/2019 S. 8 ff.). Meinte man, dass spätestens mit der Veröffentlichung des Urteils im Bundessteuerblatt (BStBl. 2020 S. 51) in vergleichbaren Fällen alle Streitigkeiten beseitigt seien, wird man mit Blick auf neuere Entscheidungen der Finanzgerichte, die auch die Tourismusbranche betreffen können, eines Besseren belehrt.

Überfälliges BMF‐Schreiben zur zeitlichen Rückwirkung der Rechnungskorrektur

Schon im September 2016 hatte der EuGH ein wegweisendes Urteil zur zeitlichen Rückwirkung der Rechnungskorrektur für Zwecke des Vorsteuerabzugs getroffen. Nachdem als Reaktion ein erster Entwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) aus Oktober 2018 aus unbekannten Gründen nicht veröffentlicht worden war, liegt nunmehr eine finale Fassung des BMF‐Schreibens vor, in deren Rahmen auch wichtige Nachfolgeurteile zu diesem Thema berücksichtigt wurden.

Ordnungsmäßigkeit trotz Faktura mit Doppeldatum

Zum Jahresanfang erhalten wir gelegentlich Gutschriften, die zwei Daten ausweisen: einerseits den 31.12. des Vorjahres als Zeitraum der Leistungserbringung und andererseits das konkrete Ausstellungsdatum. Die Zuordnung der Leistungserbringung ergibt sich üblicherweise aus dem Erläuterungstext im Abrechnungsdokument (z.B. Provision 2019 lt. Vertrag xyz), während sich das Doppeldatum ohne jeden Zusatzhinweis beispielsweise wie folgt darstellt: 31.12.2019 / 16.3.2020. Unser Beispielsfall betrifft eine nachträglich gewährte Jahresumsatzprovision.

Recht

Beherbergungsverbot oder negativer Corona‐Test?

Für die im Herbst exponentiell gestiegenen COVID‐19‐Infektionszahlen gibt das Bundesgesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektions‐Krankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20.7.2000 den Rahmen, die einzelnen Bundesländer und deren Gesundheitsämter setzen die Seuchenschutzmaßnahmen: Ergebnis war zunächst ein Flickenteppich unterschiedlicher Länderregelungen. So auch das im Oktober verhängte Beherbergungsverbot: Von 16 Bundesländern setzten fünf Bundesländer das Beherbergungsverbot nicht um, in jedem einzelnen Bundesland gab es ansonsten unterschiedliche Regularien.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2020.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 11 / 2020
Veröffentlicht: 2020-11-10
 

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