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Inhalt der Ausgabe 12/2017

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Weihnachtsfeier möglichst ohne Steuerrisiko +++ Neue Instrumente zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs +++ Margenbesteuerung auf dem EuGH-Prüfstand +++ Kreuzfahrtreise I: Keine Minderung bei nicht durchgehender deutschsprachiger Reiseleitung +++ Kreuzfahrtreise II: Geänderte Route ergibt Minderung +++ Kreuzfahrtreise III: Kein Anspruch auf Preisdifferenz nach später günstigerem Angebot +++ Missbräuchliche Nutzung der Bundespolizei zwecks Verhinderung von Urlaubsreise +++ Kein Beförderungsanspruch bei rechtlicher Unmöglichkeit: Vorbehalt der Zumutbarkkeit +++ Bundeskartellamt startet Untersuchung von Vergleichsportalen +++ Award für Sanierungskonzept der Pfeiffer-Reisen unter Insolvenzschutz +++

Steuern

Hinzurechnungsaspekte der Reifeneinlagerung – Parallelen zum Hoteleinkauf?

Die spannendsten fiskalischen Geschichten schreibt immer noch eine altbekannte Autorengruppe, nämlich die der übereifrigen Betriebsprüfer. So geschehen jüngst am Beispiel der Einlagerungsgebühren für Reifen – ein Thema, das nicht nur Autohäuser, sondern auch Busunternehmer und letztlich jedes in Deutschland ansässige Unternehmen betrifft, welches einen Fuhrpark unterhält und die Sommer- und Winter-Pneus seiner betrieblichen Fahrzeuge – wie es heute üblich ist – einem Dienstleister mit dem Zweck der Aufbewahrung in die Obhut überantwortet.

Endgültiges Mehrwertsteuer-System – Weichenstellung durch EU-Kommission

Mit der Veröffentlichung der Eckpunkte für das endgültige Mehrwertsteuersystem hat die EU-Kommission am 4.10.2017 die Weichen für eine grundlegende MwSt-Reform gestellt. Innerhalb dieser Reform sollen – vorbehaltlich der erforderlichen Einstimmigkeit für alle zukünftigen Beschlüsse – vier Sofortmaßnahmen bereits ab 2019 greifen: Einführung eines zertifizierten Steuerpflichtigen, Vereinfachungsregelungen bei Konsignationslagern, MwSt-IdNr. als materiell-rechtliche Voraussetzung der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen, Vereinfachung der Zuordnung bewegter Lieferungen im Rahmen von Reihengeschäften.

Ausstellung von Eisskulpturen keine Kunstsammlung: Regelsteuersatz für Eintrittsgelder

Das FG Mecklenburg-Vorpommern hatte kürzlich über einen Sachverhalt anlässlich einer Eisskulpturenausstellung zu entscheiden. Der Veranstalter veräußerte die Eintrittskarten für diese temporäre Ausstellung während der Wintermonate mit 7% USt und berief sich dabei auf die Steuerermäßigung für Museen i.S. des UStG als wissenschaftliche Sammlungen und Kunstsammlungen.

Prüfung der Einkünfteerzielungabsicht bei Ferienwohnungen

Die Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen ist besonders streitanfällig, wenn ortsübliche Vermietungszeiten nicht feststellbar sind. Bei Prognoserechnungen erkennbare hohe Werbungskostenüberschüsse gefährden die steuerliche Anerkennung, müssen aber nach neuer BFH-Rechtsprechung nicht auf persönlichen Neigungen oder privaten Motiven beruhen.

Schwimmende Event-Restauration ohne Passage – eine umsatzsteuerliche Klarstellung

Wie ist die temporäre Nutzung eines Schiffs im Inland zu beurteilen, welches noch vor dem Auslaufen für ein externes dreistündiges Event mit Verkostung, also der Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle, genutzt wird? Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung außerhalb des üblichen Fahrplans.

Recht

Fluggastrechte-VO und SHY-Abkommen: Vergleichbare Ansprüche?

Bei Ankunftsverspätung eines Flugs von mehr als drei Stunden, bei Flug-Annullierung oder Nichtbeförderung trotz bestätigter Buchung und rechtzeitigem Erscheinen zur Abfertigung gewährt die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 bekanntermaßen einen Anspruch auf die sog. Ausgleichszahlung. Allerdings ist die Anwendbarkeit dieser EU-VO auf das EU-Gebiet begrenzt, erfasst also Flüge, die in einem EU-Mitgliedstaat starten.

Service

Impressum

Stichwortverzeichnis 2017

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2017.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 12 / 2017
Veröffentlicht: 2017-12-12
 

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