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Inhalt der Ausgabe 12/2019

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ BFH zieht Grenzen der Hinzurechnung: Die Leitsätze +++ An Hotelbetrieb zur Nutzung überlassenes Appartement +++ Neue Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen und Auslandsgeschäftsreisen ab 2020 +++ Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf 22.000 €: Ein Weihnachtsgeschenk? +++ Margenbesteuerung bei Überlassung von Ferienwohnungen +++ Nachweis von Schwarzeinkäufen eines Gastronomen aufgrund von Daten aus der IT des Lebensmittel‐Großhändlers +++ Kein Anspruch gegen Reiseveranstalter bei Nichtantritt eines Flugs wegen Wechsel der Fluggesellschaft +++ Kreuzfahrt mit „Bordsprache Deutsch“ +++ Flugannullierung wegen Insolvenz der Fluggesellschaft +++ Kein Schadensersatz bei zu spätem Erscheinen zum Flug +++ Verbraucher‐Absicherung bei Vorauszahlungen +++ Digitaler Meldeschein im Beherbergungsgewerbe +++

Steuern

BFH: Reisevorleistungseinkauf ist nicht hinzurechnungspflichtig! – Spät siegt die Vernunft, aber sie siegt!

Knapp ein Jahr nach der bahnbrechenden Entscheidung des FG Düsseldorf im Verfahren zu Schauinsland‐Reisen (Urteil vom 24.9.2018, Az.: 3 K 2728/16) hat auch der BFH ein an Deutlichkeit kaum zu überbietendes Urteil gefällt: Der Reisevorleistungseinkauf eines Reiseveranstalters unterliegt nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. Die Bundesrichter folgen damit im Urteil vom 25.7.2019 – „natürlich“ darf an dieser Stelle ergänzt werden – im Kern den bereits seitens des FG Düsseldorf getätigten Ausführungen.

Das Geschäft mit Ferienhäusern und ‐wohnungen – Regeln und Ausnahmen für die Anwendung der Margenbesteuerung

Bereits bei der Begründung der Margensteuer zum 1.1.1980 war ersichtlich, dass das Geschäft mit Ferienhäusern und ‐wohnungen mit vielfältiger Rechtsunsicherheit belastet sein würde. Alle Grundsatzfragen, wie z.B. die Abgrenzung von Veranstaltungs‐ und Vermittlungsleistungen, von Leistungsbündeln und Einzelleistungen sowie von Eigen‐ und Fremdleistungen bis hin zur Anwendung der Umsatzsteuersätze, erlangten für diesen Geschäftszweig besondere Bedeutung. Hinzu kam, dass das Reisevertragsrecht – immerhin eine Basisvorstellung für die Margenbesteuerung – höchst unterschiedliche Definitionen entwickelte, wonach zunächst und lange Jahre Reiseveranstaltungsleistungen mit entsprechenden Folgen angenommen wurden und seit der Neuordnung ab 1.7.2018 Mietvertragsrecht Gültigkeit erlangt hat.

Ermäßigter Steuersatz für elektronische Publikationen

Erwartungsgemäß wird im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2019 (Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften) der ermäßigte Steuersatz auf elektronische Publikationen ausgeweitet, nachdem den EU‐Mitgliedstaaten das entsprechende Recht durch die Änderung der EU‐Mehrwertsteuersystemrichtlinie eingeräumt wurde. Die Begünstigung betrifft auch Leistungen, die in der Bereitstellung des Zugangs zu Datenbanken bestehen.

Recht

Das Recht der Gastschulaufenthalte im neuen § 651u BGB

Der deutsche Gesetzgeber hat die Umsetzung der neuen EU‐Pauschalreise‐ Richtlinie 2015/2302 per 1.7.2018 zum Anlass genommen, auch das Regelungssystem der Gastschulaufenthalte zu überarbeiten. Eine EU‐rechtliche Notwendigkeit bestand insoweit nicht. Denn weder die vormalige EU‐Pauschalreiserichtlinie 1990 noch die neue EU‐Pauschalreise‐Richtlinie 2015 enthalten Vorgaben zum Recht der Gastschulaufenthalte. Jedoch besteht nach wie vor die praktische Bedeutung, wenigstens gewisse Mindeststandards und spezifisch ausgewählte Regelungen des Reiserechts auch auf Gastschulaufenthalte zu erstrecken und somit den Gastschüler vergleichbar einem Reisenden zu schützen.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2019.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 12 / 2019
Veröffentlicht: 2019-12-10
 

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