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Steuerbarer und steuerpflichtiger Verzicht auf das Recht zur Privatliquidation

§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 4 Nr. 14 Buchst. a UstG
Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, Art. 132 Abs. 1 Buchst. c EG-RL 112/2006
§ 3 Abs. 4, § 7 HSchulG SH

Verzichtet der Chefarzt gegenüber dem Träger der Klinik, an der er tätig ist, auf das ihm durch die Klinik eingeräumte Recht zur Privatliquidation gegen monatliche Ausgleichszahlungen, die der Klinikträger leistet, um auch insoweit selbst gegenüber Privatversicherten abrechnen zu können, liegt eine steuerbare Verzichtsleistung vor, die nicht als Verzicht auf die zukünftige Erbringung von Heilbehandlungsleistungen gegen den Privatversicherten steuerfrei ist.

(amtlicher Leitsatz)

BFH, Urt. v. 30.06.2022 – V R 36/20 –
(Vorinstanz: FG Schleswig-Holstein, Urt. v. 30.9.2020 – 4 K 67/18 –)

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2023.04.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2364-4842
Ausgabe / Jahr: 4 / 2023
Veröffentlicht: 2023-03-28
Dokument Steuerbarer und steuerpflichtiger Verzicht auf das Recht zur Privatliquidation