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Tödlicher Arbeitsunfall an einer Kreissäge durch Maschinenmanipulation
Freispruch einer Sicherheitsfachkraft wegen fehlender Kausalität

Baden-online berichtete am 21. Juli 2015: „Sicherheitsbeauftragter nach Arbeitsunfällen vor Gericht“. Aber angeklagt – und schließlich freigesprochen – wurde eine Sicherheitsfachkraft. Das Urteil ist unbefriedigend, weil der Freispruch nur „in dubio pro reo“ („Im Zweifel für den Angeklagten“) erfolgte – ohne den Pflichtenumfang der Fachkraft und sein mögliches Verschulden zu diskutieren.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2022.05.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 5 / 2022
Veröffentlicht: 2022-04-29
Dokument Tödlicher Arbeitsunfall an einer Kreissäge durch Maschinenmanipulation