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Verschmelzung unter Prüfung der einen und Beratung der anderen Partei
Beratungspflichtverletzung durch Wirtschaftsprüfer

Ein aktuelles Urteil des BGH zeigt das Haftungsrisiko eines Wirtschaftsprüfers, wenn er für mehrere Parteien gleichzeitig tätig wird. Der Prüfer hatte vor der Verschmelzung zweier Unternehmen den Jahresabschluss eines der beiden Unternehmen geprüft. Für das andere Unternehmen war er beratend tätig. Als Berater hatte er sich für die Verschmelzung ausgesprochen. Bei der Prüfung der Gegenpartei waren ihm allerdings Fehler unterlaufen. Das LG und OLG ließen den Prüfer lediglich aus dem Prüfungsvertrag haften. Der BGH bejahte dagegen eine Beratungspflichtverletzung. Sogar bedingten Vorsatz hielt er für möglich.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2012.03.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7792
Ausgabe / Jahr: 3 / 2012
Veröffentlicht: 2012-05-30
Dokument Verschmelzung unter Prüfung der einen und Beratung der anderen Partei