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Inhalt der Ausgabe 01/2015

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

50 Jahre Deutscher Sozialrechtsverband e. V. – Rückblick auf die Schriftenreihe des Verbandes seit dem Jahre 2010

Vor nunmehr 50 Jahren, am 3. Februar 1965, wurde der Deutsche Sozialrechtsverband e. V. (DSRV) gegründet. Bereits ein Jahr später, im Januar 1966, führte der Verband die erste Bundestagung durch und veröffentlichte die Beiträge in dem ersten Band seiner Schriftenreihe (SDSRV). Seither dokumentiert die Schriftenreihe in nachhaltiger Weise insbesondere die im Rahmen der jährlich stattfindenden Bundestagungen, aber auch der 1979 ins Leben gerufenen Sozialrechtslehrertagungen, stattfindenden Diskussionen. Dass sich diese durchweg aktuellen und zentralen sozialrechtlichen Fragen widmen, belegen nicht zuletzt die Bände 60 bis 64 der SDSRV, die im Fokus des vorliegenden Beitrags stehen.

Soziales Entschädigungsrecht Entwicklungslinien – offene Fragen – Ausblick

Der Beitrag gibt einen – naturgemäß – kursorischen Überblick über wesentliche Entwicklungen des sozialen Entschädigungsrechts (SER), zeigt offene Fragestellungen auf und ermöglicht einen Ausblick auf die bereits absehbaren Änderungen in diesem Rechtsgebiet.

Kurzbeiträge

Neue Entscheidungen zur Pflegesatzverhandlung im Bereich der stationären Pflege

In den letzten Jahren hat das Bundessozialgericht der Pflegesatzverhandlung nach den §§ 82. ff. SGB XI eine neue Prägung gegeben. Insbesondere die Neugestaltung des externen Vergleichs durch die Urteile des Bundessozialgerichts vom 29.1.2009 haben die Pflegesatzverhandlung maßgeblich verändert. Das BSG hat seine richtungsändernde Rechtsprechung in den letzten Jahren mehrfach bestätigt und in Details sogar weiterentwickelt. In diesem Lichte sind die beiden neueren Entscheidungen des BSG vom 23.7.2014 zu sehen, welche die Beteiligung des Sozialhilfeträgers betreffen. Beide Entscheidungen helfen in der Praxis den Verhandlungsführern einer Pflegesatzverhandlung, da sie sich zu klassischen Themen der Verhandlungspraxis äußern und so Rechtssicherheit schaffen können.

Das Minus der gesetzlichen Krankenkassen ist größer geworden

Eine für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht gerade erfreuliche Entwicklung scheint sich fortzusetzen: In den ersten neun Monaten 2014 haben die 131 gesetzlichen Krankenkassen ein Minus von 763 Millionen Euro angehäuft. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres hatten sie noch einen Überschuss von 1,47 Milliarden Euro erzielt. Bis 2013 hatte die GKV fünf Jahre lang stets eine positive Bilanz zu verzeichnen und teilweise beträchtliche Überschüsse eingefahren.

Über eine halbe Milliarde Euro für die Prävention

Drei Versuche, ein Präventionsgesetz zu schaffen, waren in den letzten Jahren, zumeist am Widerstand der Bundesländer, gescheitert – zuletzt im Jahre 2013. Die Große Koalition misst diesem Vorhaben große Bedeutung bei, hat sie doch im Koalitionsvertrag vereinbart, baldmöglichst ein Gesetz zu verabschieden, „das insbesondere die Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten wie Kita, Schule, Betrieb und Pflegeheim und die betriebliche Gesundheitsförderung stärkt“. Die SPD-Arbeitsgruppe „Gesundheit“ im Deutschen Bundestag verständigte sich auf zwölf Eckpunkte, mit denen die Vorbeugung gegen Erkrankungen künftig entschiedener angegangen werden soll.

Gesetzgebung und Praxis

Neuregelungen im Jahr 2015 im Bereich Gesundheit und Pflege

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung wird die gesetzliche Krankenversicherung auf eine solide finanzielle Grundlage gestellt. Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt ab dem 1. Januar 2015 14,6 Prozent (bisher 15,5 Prozent). Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte (7,3 Prozent). An die Stelle des bisherigen Sonderbeitrags von 0,9 Prozentpunkten tritt ein einkommensabhängiger Zusatzbeitrag des Mitglieds. Jede Krankenkasse entscheidet selbst über seine Höhe.

Bund-Länder-Arbeitsgruppe legt Eckpunkte zur Krankenhausreform vor

Hohe medizinische Qualität, sicher und gut erreichbar: Das Krankenhaus der Zukunft soll diesen Standards entsprechen. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Bund und Ländern hat die notwendigen Schritte für eine Krankenhausreform erarbeitet und heute Eckpunkte vorgelegt. Die Eckpunkte sollen im nächsten Jahr in Gesetzen und Regelungen umgesetzt werden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe betonte: „Es ist uns gelungen, in den letzten Monaten eine tragfähige Grundlage für eine Krankenhausreform zu erarbeiten. Ich freue mich, dass Bund und Länder heute gemeinsame Eckpunkte vorlegen.

Rechtsprechung

Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

Arbeitsunfall beim Gassigehen mit Hund während einer Telefonbereitschaft?
BSG, Urteil vom 26.6.2014 – B 2 U 4/13 R –

Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts

E-Zigarette ist kein Arzneimittel oder Medizinprodukt
BVerwG, Urteile vom 20.11.2014 – 3 C 25.13, 3 C 26.13, 3 C 27.13 –

Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

Mindestentgelt in der Pflegebranche
BAG, Urteil vom 19.11.2014 – 5 AZR 1101/12 –

Aktuelles

+++ WzS-Ticker +++ / Personalia

+++ Ein maximaler Beitragszuschuss von 301,13 Euro im Monat +++ Gegenfinanzierung von elf Milliarden Euro +++ Das Rentenniveau im Sinkflug +++ Verfassungsbeschwerde für ein pflegerisches Existenzminimum +++ Altersarmut in Deutschland +++ Seit Jahresbeginn neue Zeitgrenzen +++ Höhere Gehälter für Führungskräfte in Krankenhäusern +++ „Elterngeld plus“ ab 1. Juli 2015 +++ Rückstellungen in Höhe von 194 Milliarden Euro +++ Den Pflege-TÜV aussetzen +++ Krankenhaus-Hygiene soll verbessert werden +++ Zahlen zum deutschen Gesundheitswesen +++ Immer mehr Pflegebedürftige in Deutschland +++

Service

Rezension

Das mittlerweile in der 4. Auflage erscheinende Werk gibt einen guten Einblick in die Auswirkungen, welche die Auflösung der ehelichen Lebensverhältnisse auf die sozialrechtliche Stellung der Familienmitglieder haben kann. Die sozialrechtliche Position der Ehegatten und ihrer Kinder hängt in nahezu allen Bereichen untrennbar mit der Frage zusammen, ob die Eheleute noch zusammenleben und ob die Ehe noch Bestand hat. Nach wie vor genießt die Ehe namentlich im Sozialversicherungsrecht besonderen Schutz, der spätestens mit der Scheidung erhebliche Einschränkungen erfährt. Bereits die Trennung führt zudem fast immer zu einer deutlichen Verengung des finanziellen Spielraums der Gesamtfamilie.

Veranstaltungshinweise

47. Kontaktseminar Kassel Die Europäische Union, die Freizügigkeit und das deutsche Sozialleistungssystem 23. und 24. Februar 2015

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2015.01
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 1 / 2015
Veröffentlicht: 2015-01-13
 

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