Inhalt der Ausgabe 11+12/2016
Editorial
Inhalt
Aufsätze
Das Spannungsverhältnis zwischen freiheits- und existenzsichernder Funktion von Altersrenten und Rentenanwartschaften einerseits und der Flexibilität und Offenheit des Systems der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), das Antworten auf veränderte ökonomische, und gesellschaftliche Rahmenbedingungen geben muss, andererseits prägte in den letzten beiden Jahrzehnten Gesetzgebung und Rechtsprechung in besonderem Maße. Die wesentlichen Bausteine der in diesem Zeitraum erfolgten Rentenreformen mit zum Teil erheblichen Leistungskürzungen wurden von der Rechtsprechung nicht beanstandet.
Die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Hierbei sind sie an die Vorgaben des Unionsrechts gebunden. Zu diesen Vorgaben gehören auch die Vorschriften über den freien Dienstleistungsverkehr, der eine der großen Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes bildet. Sozialversicherungssysteme sind insbesondere von dem Grundsatz des sozialen Ausgleiches geprägt; nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist der Versicherungszwang in diesen Systemen jedenfalls im Grundsatz mit dem freien Dienstleistungsverkehr vereinbar.
Kurzbeiträge
66,33 Euro monatlich beträgt seit 1. Oktober 2016 der bundeseinheitliche Beitrag für krankenversicherungspflichtige Studenten. Hinzu kommt der von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich hohe Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,1 Prozentpunkten, in diesem Fall also 7,14 Euro im Monat. Daneben haben Studierende auch den Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung zu entrichten, der jetzt bei 15,25 Euro im Monat liegt. Für kinderlose Studenten, die älter als 23 Jahre sind, ergibt sich ein monatlicher Pflegeversicherungsbeitrag von 16,87 Euro.
Immer mehr Menschen in Deutschland leiden, weil sie zu viel essen und sich zu wenig bewegen, an Übergewicht, Adipositas genannt. Allein im Jahr 2014 ließen sich deswegen gut sieben Millionen Personen in Praxen behandeln und damit 14 Prozent mehr als noch 2006. Immer mehr Patienten haben einen Eingriff zur Gewichtsreduktion vornehmen lassen.
Was sich nach den ersten drei Monaten des Jahres bereits abgezeichnet hatte, bestätigt sich jetzt: Die 118 gesetzlichen Krankenkassen haben im ersten Halbjahr 2016 nach den jüngsten Finanzergebnissen des Bundesgesundheitsministeriums einen Überschuss von 598 Millionen Euro erzielt. Im ersten Quartal des Jahres hatte der Überschuss bei 406 Millionen Euro gelegen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres war noch ein Defizit von 490 Millionen Euro zu verzeichnen.
Mit teilweise höheren Sozialversicherungsbeiträgen haben auch im nächsten Jahr gut verdienende Arbeitnehmer zu rechnen. Wegen gestiegener Einkommen erfahren die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Beiträge zu entrichten sind, eine bereits zur Routine gewordene Anhebung. Dies geht aus der „Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017“ hervor, die das Bundeskabinett verabschiedet hat. Änderungen erfährt auch die soziale Pflegeversicherung, wo der Beitragssatz erhöht wird.
Es ist keineswegs übertrieben: Ein besonderes sozialpolitisches Vorhaben in dieser Legislaturperiode stellt die Reform der Pflegeversicherung dar. In insgesamt drei Einzelgesetzen strebt die Bundesregierung grundlegende Neuerungen im jüngsten Zweig unserer Sozialversicherung an.
Gesetzgebung und Praxis
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat vier wissenschaftliche Empfehlungen für neue Berufskrankheiten und eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Berufskrankheit Nummer 1301 „Harnblasenkrebs durch aromatische Amine“ beschlossen.
Das Bundeskabinett hat am 12.10.2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch beschlossen. Der Gesetzentwurf stellt Leistungsansprüche und Leistungsausschlüsse im SGB II und SGB XII insbesondere für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union in Deutschland gesetzlich klar.
Nachrichten aus der EU
+++ Reform der Sozialdatenerhebung +++ Internationale Freihandelsabkommen +++ GKV-Spitzenverband verabschiedet Konsultationsbeitrag zur europäischen Säule sozialer Rechte +++ Normung von Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen: Widerstand wächst +++ Ratsvorsitze bis Ende 2030: Großbritannien gestrichen +++ Konferenz anlässlich des 20-jährigen Bestehens von ESIP: Die Europäische Säule sozialer Rechte +++ DG Connect finalisiert Code of Conduct für mobile Gesundheits-Apps +++ Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel verstößt gegen EU-Recht +++
Rechtsprechung
Keine Kostenübernahme für Kontaktlinse
BSG, Urteil vom 23.6.2016 – B 3 KR 21/15 R –
Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 29.9.2016 – L 16 SF 233/16 AB –
Aktuelles
+++ Mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte +++ Bundesbürger gehen wieder früher in Rente +++ Eine Studie zur Gesundheitskompetenz +++ Überfüllte Notaufnahmen in Krankenhäusern? +++ Deutlich längere Rentenlaufzeiten +++ Paritätische Finanzierung der Zusatzbeiträge gefordert +++ Entgeltpunkte für die Kindererziehung +++ Der digitale Lohnnachweis kommt +++ Das Rentenniveau langfristig sichern +++ Große Unkenntnis über die Gesundheitskarte +++ Mehr Arbeitsunfälle in Deutschland +++ Mehr Senioren gehen ohne Abschläge in Rente +++ Sechs Millionen privat Krankenversicherten drohen 2017 Prämienerhöhungen +++ Das Rentenniveau im „Sinkflug“? +++ Die betriebliche Altersversorgung soll attraktiver werden +++ Hilfsmittel: Qualität und Preis sollen entscheidend sein +++ Gesundheits-Apps sind „in“ +++
Rezensionen
Pautsch / Hoffmann (Hrsg.), VwVfG – Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar Herausgegeben von Prof. Dr. Arne Pautsch, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg, und Lutz Hoffmann, Städtischer Direktor, Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes, Peine
Becher / Plate, Das Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherung – Kommentar Von Clemens Becher, Ministerialrat a. D. und Frank Plate, Präsident des Bundesversicherungsamtes. Juni 2016. Loseblattkommentar einschließlich der 28. Ergänzungslieferung, 917 Seiten, 72,– Euro ISBN 978-3-503-01452-1 Erich Schmidt Verlag
Hauck / Noftz, Sozialgesetzbuch (SGB) Gesamtkommentar SGB IV – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung Herausgegeben von Dr. Karl Hauck und Prof. Dr. Wolfgang Noftz
Neuerscheinungen
Service
Jetzt bestellen – für den gesamten Campus.