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Zur Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen

Die Höhe der Nachforderungszinsen gem. § 233a AO verstößt für in das Jahr 2013 fallende Verzinsungszeiträume weder gegen den Gleichheitssatz noch gegen das Übermaßverbot. Diese für säumige Steuerzahler wenig erfreuliche BFH-Entscheidung hält für manche anders gelagerte Sachverhalte in der Touristik aber auch positive Aspekte bereit.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2018.04.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 4 / 2018
Veröffentlicht: 2018-04-10
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