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Inhalt der aktuellen Ausgabe 05/2024

Editorial

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Inhalt

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Beiträge

Dienstrecht im sicherheitsrechtlichen Gewand

Der Bundesgesetzgeber hat im Jahr 2023 gleich mehrere Gesetzesvorhaben angestoßen, die in engem Bezug zur Polizei stehen: Zum einen sehen die politischen Verantwortungsträger ein Bedürfnis für die Implementierung einer unabhängigen Kontrollinstanz im Polizeibereich, was in ein Gesetz über einen Polizeibeauftragten des Bundes mündete. Verabschiedet ist auch ein Dienstrechtsänderungsgesetz, das im Wesentlichen eine Beschleunigung von Disziplinarverfahren zum Ziel hat, um Verfassungsfeinde im Staatsdienst schneller entfernen zu können. Ferner wird der erneute Versuch unternommen, das Bundespolizeigesetz gänzlich neu zu strukturieren, um es an die Erfordernisse der Gegenwart anzupassen.

Die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte

Der Beitrag beschäftigt sich mit der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte (AG HPR) nach § 98 BPersVG. Er untersucht diesen Beteiligungstatbestand insbesondere mit Blick auf dessen Eigenschaft als Ausprägung des Grundsatzes der vertrauensvollen Zusammenarbeit und als weiterer gesetzlicher Anhörungstatbestand. Dabei verdeutlicht er zunächst, dass es sich bei dieser Stellungnahme um eine Aufgabe und Befugnis der AG HPR gegenüber der federführenden obersten Dienstbehörde handelt und legt anschließend das Augenmerk auf deren Bedeutungsgehalt als eine Konkretisierung des Vertrauensgrundsatzes unter dem Aspekt der frühzeitigen Einbindung der Personalvertretung in den Entscheidungsfindungsprozess der Verwaltung sowie als eine verfahrensgeregelte Kategorie der Beteiligungsform der Anhörung.

Tendenzen der aktuellen Rechtsprechung 2023 zum Beamtenrecht

Auch die 2023 ergangenen bzw. veröffentlichten Entscheidungen zum Beamtenrecht bieten eine Fülle von Diskussionsstoff, sei es, weil sie bereits in der Vergangenheit angelegte Argumentationsstränge weiter entwickeln, konkretisieren oder jedenfalls neue Akzente setzen, sei es, dass sie den sich wandelnden Anforderungen der Praxis entsprechend versuchen, auch dafür neue Lösungen zu entwickeln, die sich systemkonform in bestehende Gedankengebäude einfügen lassen, aber auch neue An- oder Umbauten erfordern.

Rechtsprechung

Zum Personalvertretungsrecht

BVerwG, Beschl. v. 19.12.2023 – 5 P 6.22 –

Mitbestimmungsrecht bei Einstellung und sonstiger Änderung des Arbeitsvertrages

OVG Saarland, Beschl. v. 31.1.2024 – 5 A 181/22 –

Ausstattung einer Stufenvertretung mit Informations- und Kommunikationstechnik

VG Köln, Beschl. v. 11.12.2023 – 33 K 5105/22.PVB – mit Anmerkung von Prof. Dr. Timo Hebeler, abgedruckt in diesem Heft ab S. 231.

Verteilung von Freistellungskontingenten unter Personalräten

Art. 46 Abs. 3 BayPVG.
VG München, Beschl. v. 5.12.2023 – M 20 P 22.882 –

Zum Beamtenrecht

VG Düsseldorf, Urt. v. 25.7.2023 – 2 K 8330/22 – mit Anmerkung von Dr. Tessa Hillermann und Prof. Dr. Andreas Nitschke, abgedruckt in diesem Heft ab S. 239.
DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2024.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 5 / 2024
Veröffentlicht: 2024-04-18
 

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