§ 8 Urheberrechtliche Fragen im Bereich der Schulen
Unter Schulen werden nach einhelliger Auffassung die Schulen im Sinne der Schulgesetze der Länder verstanden. Erfasst sind also alle Grund-, Haupt- und Realschulen, Gymnasien, Abendschulen und Sonderschulen, Berufsschulen und berufsbildende Schulen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um öffentliche (staatliche oder kommunale) oder private Schulen handelt.
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