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Aktuelle Urteile

In seinem Urteil des BVerwG vom 27. November 2014 schränkte das BVerwG den Zugang geschädigter Anteilseigner und Anleger zu den Akten der BaFin ein. Soweit ersichtlich, stellte das Gericht nämlich in seinem Obiter Dictum am Ende der Entscheidung zum ersten Mal ausdrücklich fest, dass sich die BaFin als Behörde auf die Verschwiegenheitspflicht ihrer Mitarbeiter gem. §§ 9 Abs. 1 KWG, 8 Abs. 1 WpHG berufen muss. Zurecht, denn die BaFin-Akten enthalten regelmäßig sensible Geschäftsgeheimnisse und Wirtschaftsprüferberichte.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2015.03.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1867-8394
Ausgabe / Jahr: 3 / 2015
Veröffentlicht: 2015-05-28
Dokument Aktuelle Urteile