Arbeitsstättenrecht und Bauplanung
Bei der Bauplanung und -ausführung zur Errichtung von Arbeitsstätten kann es zu schwerwiegenden Mängeln kommen. Wenn z. B. Flächen für notwendige Arbeitsräume, Arbeitsplätze und Sanitärräume fehlen, die Treppen zu schmal sind, die Raumhöhen zu gering, fehlende oder mangelhafte Lüftungsmöglichkeiten bestehen. Eine Abstellung derartiger Baumängel ist meist sehr kostenintensiv, zum Teil unverhältnismäßig oder baulich nicht mehr realisierbar. Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten können beeinträchtigt oder gar gefährdet sein und die Motivation für den Neustart der Arbeitsaufgaben leidet darunter.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2015.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-05-05 |