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Aufteilung von Reisekosten bei gemischter Veranlassung im Falle von Nebentätigkeiten

Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und in nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile aufgeteilt werden. Dies gilt auch im Rahmen von neu aufgenommenen Nebentätigkeiten, die in der Anlaufphase noch keine Einnahmen erbringen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2012.11.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 11 / 2012
Veröffentlicht: 2012-11-12
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