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Aus dem LASI: Arbeitsstättenverordnung gilt ab 1. Januar 2021 in allen Arbeitsstätten − Frühzeitige Infokampagne in Sachsen zu Bestandsbauten

Am 31. Dezember 2020 lief der Bestandsschutz nach § 8 Abs. 1 ArbStättV aus, folglich müssen seit dem 1. Januar 2021 alle Arbeitsstätten den Anforderungen der ArbStättV entsprechen. Davon betroffen sind Betriebe oder Einrichtungen „… die seit 1976 (1996) keinen Umbau oder keine Renovierung der Arbeitsstätte oder keine Umstellungen der Arbeitsverfahren sowie der Arbeitsabläufe durchgeführt haben.“ In den neuen Bundesländern trifft dies auf alle Arbeitsstätten zu, die seit 1990 keine der genannten Änderungen vorgenommen haben.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 10 / 2021
Veröffentlicht: 2021-09-29
Dokument Aus dem LASI: Arbeitsstättenverordnung gilt ab 1. Januar 2021 in allen Arbeitsstätten − Frühzeitige Infokampagne in Sachsen zu Bestandsbauten