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Aus der Arbeit des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) / Aus der Arbeit des Fachbereiches Persönliche Schutzausrüstungen (PSA):
Signale und Sprache hören mit Gehörschutz – spezielle Anforderungen

Das Tragen von Gehörschutz verändert immer auch den Höreindruck. An fast allen Arbeitsplätzen, an denen Gehörschutz getragen werden muss, ist es erforderlich, dass die Beschäftigten ihre Umgebung akustisch wahrnehmen können. Insbesondere müssen Warn- und Gefahrensignale hörbar sein. Je nach Arbeitsanforderung können auch Sprachkommunikation mit Kollegen oder das Hören informationshaltiger Maschinengeräusche essentiell sein. Zusätzlich sind ggf. die Bedürfnisse bestimmter Personengruppen, z. B. Personen mit Hörminderung oder Musiker, zu berücksichtigen. Für einige spezielle Arbeitsbereiche gibt es für die Benutzung von Gehörschutz besondere rechtliche Vorgaben zur Signalhörbarkeit. Das IFA und das Sachgebiet Gehörschutz (SG GS) des Fachbereiches „Persönliche Schutzausrüstungen“ der DGUV unterstützen die Betriebe bei der Auswahl von geeignetem Gehörschutz durch das Angebot diverser Auswahlverfahren und die Information durch entsprechende Publikationen. Dieser Beitrag konzentriert sich auf passive Gehörschützer, d.h. Gehörschützer, die keine elektronischen Zusatzeinrichtungen besitzen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2013.05.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 5 / 2013
Veröffentlicht: 2013-05-02
Dokument  Aus der Arbeit des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) / Aus der Arbeit des Fachbereiches Persönliche Schutzausrüstungen (PSA):  Signale und Sprache hören mit Gehörschutz – spezielle Anforderungen