• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Aus der Praxis – für die Praxis: Die Vollmacht und § 115 Abs. 6 SGB VI

Im Jahre 1994 beantragte der Bevollmächtigte unter Vorlage einer Vollmacht bei der Deutschen Rentenversicherung für seine Mandantin eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Dieser Antrag wurde abgelehnt, der hiergegen gerichtete Widerspruch ebenfalls. Gegen diesen ablehnenden Verwaltungsakt wurde unter Vorlage einer Vollmacht Klage erhoben, gegen das abweisende Urteil des Sozialgerichts ebenfalls – wieder unter Vorlage einer Vollmacht – Berufung eingelegt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2013.11.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2363-9768
Ausgabe / Jahr: 11 / 2013
Veröffentlicht: 2013-11-01
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Aus der Praxis – für die Praxis: Die Vollmacht und § 115 Abs. 6 SGB VI