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Börsenzulassungsprospekt – Wertpapiere im amtlichen Markt (bis 30. 6. 2005 gemäß BörsG)

Kernstück des Zulassungsverfahrens zur Notierung eines Wertpapiers im amtlichen Markt war bis zum 30. 6. 2005 regelmäßig die Vorlage eines Börsenzulassungsprospekts. Bei der Ausgabe neuer Aktien, die im amtlichen Markt notiert werden sollten, wurde bis dahin daher ein solcher Börsenzulassungsprospekt erstellt.

Seiten 40 - 85

Dokument Börsenzulassungsprospekt – Wertpapiere im amtlichen Markt (bis 30. 6. 2005 gemäß BörsG)