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Bedarfsanalyse im Einzugsgebiet des Krankenhauses

§ 1 Abs. 1, § 8 KHG

Bei der Bedarfsanalyse im Rahmen der Krankenhausplanung darf das Land jedenfalls dann nicht auf landeseinheitliche Durchschnittswerte zur Krankenhaushäufigkeit und Verweildauer zurückgreifen, wenn im Einzugsgebiet des Krankenhauses erhebliche und erkennbare, d. h. offensichtliche oder substantiiert dargelegte, Abweichungen von diesen Durchschnittswerten vorhanden sind.

(amtlicher Leitsatz)

VG Düsseldorf, Urt. v. 23.5.2014 – 13 K 2618/13 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2015.05.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2364-4842
Ausgabe / Jahr: 5 / 2015
Veröffentlicht: 2015-09-29
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Dokument Bedarfsanalyse im Einzugsgebiet des Krankenhauses