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Bei Pünktlichkeitsgarantien gibt es kein Limit für Mindestentschädigungen

Welche Grenzen für Entschädigungen der Fahrgäste bei Verspätungen gibt eine aktuelle EU-Verordnung vor? Mit dieser Frage beschäftigten sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Schienenpersonennahverkehr (BAG-SPNV) als Interessenvertretung der deutschen Bestellerorganisationen und in ihrem Auftrag ein Rechtswissenschaftler. Der kam zu dem Ergebnis, dass in der Verordnung keineswegs Minimalgrenzen für die Bedingungen und mögliche Erstattungen zu finden seien. Nunmehr ist der nationale Gesetzgeber gefordert, eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, so die einhellige Meinung. Verkehrsunternehmen, -verbünde und Aufgabenträger können aber schon jetzt frei festlegen, wie weit sie insbesondere bei der Entschädigung nach Verspätungen oder Zugausfällen gehen können. Einige Beispiele zeigen, was bereits angeboten wird.

Seiten 151 - 155

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2008.04.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 4 / 2008
Veröffentlicht: 2008-04-01
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