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Beitragsfälligkeit ab 2006

Mit dem Ziel, insbesondere den Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung auch im Kalenderjahr 2006 stabil halten zu können, gilt vom 1.1.2006 an für die Zahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge ein einheitlicher Fälligkeitstag – die bisherigen Fälligkeitstermine 15. des Folgemonats sowie 25. des laufenden Monats entfallen.

Seite 328

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2005.12.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-5661
Ausgabe / Jahr: 12 / 2005
Veröffentlicht: 2005-12-01
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