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Berlin: Marktüberwachung bei Spielzeugwaffen / Thüringen: Nachtlichter – Spielzeug oder nicht?

Spielzeugwaffen sind immer noch ein beliebtes Spielzeug. Aber im Unterschied zu echten Waffen darf von Spielzeugwaffen keine Gefahr für Kinder oder Dritte ausgehen. Bei Spielzeugwaffen mit Geschossen liegt die Hauptgefährdung bei den abzuschießenden Geschossen. Hierbei unterscheidet man zwischen starren und elastischen Geschossen. Abhängig von der Art des Geschosses gibt die EN 71 bestimmte Anforderungen an die Geschossenergie vor.

Seiten 34 - 36

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2009.01.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 1 / 2009
Veröffentlicht: 2009-01-12
Dokument Berlin: Marktüberwachung bei Spielzeugwaffen / Thüringen: Nachtlichter – Spielzeug oder nicht?