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Beschäftigungsverbote für schwangere Mitarbeiterinnen

Mutterschutzrechtliche Regelungen haben schon eine längere Rechtstradition. Substantiierte Regelungen finden sich schon 1878 im deutschen Recht. Insbesondere steht die Familie unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes (Art. 6 Abs. 1 GG). Auch zwingen europarechtliche Vorgaben (RL 89/391/EWG), bestimmte mutterschutzrechtliche Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Nachfolgend werden die Grundsätze der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote näher beschrieben, welche sich aus dem Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz – MuSchG) ergeben.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.07.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-3308
Ausgabe / Jahr: 7 / 2015
Veröffentlicht: 2015-08-03
Dokument Beschäftigungsverbote für schwangere Mitarbeiterinnen