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Compliance und Mitbestimmung der Arbeitnehmer

Compliance ist nur erfolgreich, wenn sich jeder Einzelne im Unternehmen an alle maßgeblichen Gesetze, freiwilligen Selbstverpflichtungen und Unternehmensrichtlinien hält. Dies gelingt jedoch nur, wenn die Beschäftigten des Unternehmens „hinter“ dem Compliance Management System stehen, dessen Notwendigkeit anerkennen und die Bestandteile des Systems auf das Unternehmen abgestimmt sind. Ein Unternehmen wird sich daher in der Regel zu Eigen machen müssen, seine Arbeitnehmer und deren Vertreter in Betriebs- und Aufsichtsräten, über ihre gesetzlichen Rechte hinaus, als wertvolle Unterstützer partnerschaftlich einzubinden. Die Beschäftigten und ihre Vertretungen kennen die wesentlichen Compliance-Risiken und wissen, wie diesen entgegengetreten werden kann. Zudem ist ein langfristig angelegtes Compliance Management System, das mehr sein will als eine „Marketingmaßnahme“, auf das gemeinsame Werteverständnis angewiesen. Ein solches System muss folglich kooperativ entwickelt und gelebt werden.

Seiten 363 - 378

Dokument Compliance und Mitbestimmung der Arbeitnehmer