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Das Ende des Verletztengeldanspruchs (§ 46 Abs. 3 SGB VII)

Das Verletztengeld ist während der Arbeitsunfähigkeit die wichtigste Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Ende des Verletztengeldanspruchs wird in § 46 Abs. 3 SGB VII geregelt. Diese Vorschrift wirft eine Reihe von Fragen auf, die noch nicht geklärt sind. Es gibt zum Teil widersprüchliche Äußerungen in den Kommentaren und Erläuterungswerken. Höchstrichterliche Entscheidungen fehlen. Der Beitrag nimmt zu allen anstehenden Auslegungsfragen Stellung.

Seiten 39 - 45

Dokument Das Ende des Verletztengeldanspruchs (§ 46 Abs. 3 SGB VII)