• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Das Sachgebiet Schutzkleidung im Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen (FB PSA) informiert: Besonders der Kopf muss vor Hitze und UV-Strahlung geschützt werden

Auf Baustellen besteht in der Regel die Pflicht, geeigneten Kopfschutz zu tragen. Ein Industrieschutzhelm nach DIN EN 397 dient zum Schutz gegen mechanische Stöße (Anstoßen an Bauteilen oder Gerüsten, getroffen werden von herabfallenden Gegenständen). An heißen Sommertagen findet man aber häufiger das Bild, dass die „übliche Bekleidung“ der Beschäftigten im Freien nur aus Sicherheitsschuhen, kurzer Hose und Helm besteht. Den Anforderungen an einen wirksamen Schutz vor UV-Strahlung entspricht diese Bekleidung aber in keinem Fall.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 3 / 2020
Veröffentlicht: 2020-02-28
Dokument Das Sachgebiet Schutzkleidung im Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen (FB PSA) informiert: Besonders der Kopf muss vor Hitze und UV-Strahlung geschützt werden