Das schlüssige Konzept im Wandel von Rechtsprechung und Politik
Das „schlüssige Konzept“, das das BSG zur Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit in § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II entwickelt hat, ist kein starres System oder positiv ausgedrückt, es lässt Raum für Anpassung. Diese Aussage soll durch den Beitrag führen – sie hat verschiedene Facetten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-05-04 |