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Der bissige Geldautomat
Ein Urteil zu den Tücken der Automatisierungstechnik und ein Kommentar zu den Tücken der Urteilsfindung

Der Kläger – ein Eisdielen-Besitzer – wollte am 29. Mai 2013 in der Filiale der Beklagten Bank Am Markt 24 in Castrop-Rauxel am Geldautomaten Bargeld abheben. Er zeigte Bankmitarbeitern eine Verletzung seiner rechten Hand und wurde in der Filiale erstversorgt. Im Krankenhaus wurden Prellungen behandelt und ein Bruch am Mittelfinger mit einer Schiene stabilisiert. Der Kläger verlangte von der Bank Schadensersatz – und behauptete, am Geldautomat „habe sich eine Klappe geöffnet, woraufhin er mit seiner Hand in den Geldausgabeschacht hineingegriffen habe, um das Bargeld herauszunehmen. Zeitgleich sei die Geldausgabeklappe wieder zugefallen und habe seine Hand eingeklemmt“. Die Bank behauptete, der seit September 2006 vorhandene Geldautomat sei ein wartungsfreies Gerät. Bei sehr selten auftretenden Fehlfunktionen werde er geprüft und gegebenenfalls repariert. Die letzte Öffnung durch den Servicetechniker erfolgte am 31. August 2012. Seitdem gab es keine Zwischenfälle. Beim Geldabheben öffne sich die Klappe vor dem Ausgabeschacht für 30 Sekunden und schließe dann, um einem unbefugten Zugriff vorzubeugen. Treffe die Klappe beim Schließvorgang auf Widerstand, so werde der Vorgang sensorgesteuert abgebrochen. Ein Einklemmen und Verletzungen an der Hand bei einem Geldentnahmevorgang seien daher technisch nicht möglich. Die Videoaufzeichnung vom 29. Mai 2013 hatte die Bank vernichtet.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2019.02.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 2 / 2019
Veröffentlicht: 2019-02-01
Dokument Der bissige Geldautomat