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Der Fußballklub im Spannungsfeld unterschiedlicher Rechnungslegungsanforderungen

Deutsche Fußballklubs im Allgemeinen unterliegen unterschiedlichen Rechnungslegungspflichten. Die rechtliche Grundlage, auf der die Rechnungslegung der Fußballklubs basiert, variiert nicht nur hinsichtlich ihres Verbindlichkeitsgrads, sondern vor allem auch in Bezug auf ihre Ausgestaltung. Die für Fußballklubs einschlägigen Rechenschaftspflichten beruhen vor allem auf den kaufmännischen Regelungen des Handelsgesetzbuchs, den Vorgaben des Publizitätsgesetzes, den steuerlichen Vorschriften der Abgabenordnung, den privatrechtlichen Normierungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, aber auch den internationalen Restriktionen der International Financial Reporting Standards (IFRS). Darüber hinaus unterwerfen sich die Klubs – wie auch die Spieler – durch den Lizenzvertrag den Statuten des Ligaverbands. Satzungen bestimmen traditionell die Rechte und Pflichten der Verbandsmitglieder. In Bezug auf die Rechnungslegung sind demzufolge auch die verbandsrechtlichen Bestimmungen der DFL Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL) und der UEFA zu berücksichtigen. Welche (gesetzlichen) Rechnungslegungspflichten für den einzelnen Fußballklub maßgeblich sind, hängt neben der Kapitalmarktorientierung, der etwaigen Teilnahme an europäischen Klubwettbewerben sowie der Größe hauptsächlich von der Rechtsform ab, in der der Fußballklub respektive die für die Rechnungslegungsfragen im Vordergrund stehende Lizenzspielerabteilung firmiert. Die Rechtsform- und Rechtsgrundlagenabhängigkeit von der derzeitigen Rechnungslegung von Fußballunternehmen führt zu einer „bizarre[n] Variantenvielfalt“.

Seiten 9 - 112

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