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Der Risikobegriff im Licht des Aufsichtsrechts und der aktuellen Diskussion – ganzheitliche Aspekte einer Risikobetrachtung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant vor dem Hintergrund einer „ganzheitlichen Risikobetrachtung“ die bereits bestehenden „Mindestanforderungen MaK, MaH und MaIR“ in einem Werk zusammen zu fassen. Deutlich wird, dass die Aufsicht es für erforderlich hält, die Risiken nicht separat sondern auf einer ganzheitlichen Basis zu beurteilen. „Die MaRisk werden zudem die gesetzlichen Anforderungen des § 25a KWG, der u. a. die Einrichtung einer „ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation“ und die Implementierung „angemessener interner Kontrollverfahren“ von den Instituten verlangt, in umfassender Weise konkretisieren.

Es stellt sich die Frage, was unter „ganzheitlicher Risikobetrachtung“ zu verstehen ist. Risiko ist einer der Begriffe, die in unzähligen Varianten auftauchen, mit entsprechender unterschiedlicher Bedeutung und Interpretation. Hier in diesem Zusammenhang wird Risiko als der Eintritt eines unerwünschten Ereignisses mit einem bestimmten – negativen – Ergebnis verstanden. Ganzheitlichem Ansatz entsprechend ist die Beachtung der gegenseitigen Abhängigkeiten verschiedener Risikobereiche oder entsprechend der Definition Bereiche, bei denen es zu einem „unerwünschten Ereignis“ kommen kann.

Seiten 256 - 258

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2004.06.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7814
Ausgabe / Jahr: 6 / 2004
Veröffentlicht: 2004-12-01
Dokument Der Risikobegriff im Licht des Aufsichtsrechts und der aktuellen Diskussion – ganzheitliche Aspekte einer Risikobetrachtung