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Die aktuellen Anforderungen an die Compliance zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen

Die Compliance-Anforderungen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen haben in den letzten Jahren stetig zugenommen. Die jüngste Finanzkrise löste zahlreiche Regulierungsbestrebungen aus, die gerade für den Compliance-Bereich zu umfangreichen Neuerungen führten. Deren Komplexität zu erfassen stellt eine große Herausforderung dar. Die für Banken einschlägigen rechtlichen Vorgaben befinden sich in erster Linie im Kreditwesengesetz (KWG) und im Geldwäschegesetz (GwG); darüber hinaus sind aber auch Regelungen und Richtlinien auf internationaler Ebene zu beachten.
Wichtige neue Anforderungen für den Geldwäsche-Compliance-Bereich brachten in der jüngeren Vergangenheit vor allem das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie und die Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)3. Weitere Änderungen ergeben sich aktuell aus der Umsetzung des Regulierungspakets Capital Requirements Directive IV/Capital Requirements Regulation (CRD IV/CRR).
Im nachfolgenden zweiten Kapitel wird näher auf die Organisation der Geldwäsche-Compliance in Instituten eingegangen, und deren wesentliche Aufgaben zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen werden erläutert. Außerdem erfolgt eine Analyse möglicher Abgrenzungsschwierigkeiten des Geldwäsche-Compliance-Bereichs zu anderen Institutsbereichen. Abschließend werden zukünftige Herausforderungen vor dem Hintergrund aktueller aufsichtsrechtlicher Verpflichtungen diskutiert.

Seiten 437 - 459

Dokument Die aktuellen Anforderungen an die Compliance zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen