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Die Aufgaben der Rentenversicherungsträger unter Berücksichtigung des § 30 SGB IV

Was Rentenversicherungsträger tun dürfen und was nicht, ist für die meisten ihrer Aktivitäten unproblematisch und unbestritten. Doch gibt es in Einzelfällen darüber immer wieder Meinungsverschiedenheiten etwa mit der Regierung oder mit den Aufsichtsbehörden. Eine Fülle von Fragen, auf die dieser Beitrag eine Antwort geben will.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.12.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 12 / 2014
Veröffentlicht: 2014-12-04
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Dokument Die Aufgaben der Rentenversicherungsträger unter Berücksichtigung des § 30 SGB IV